Infor­matio­nen zum Co­rona­virus


25. Aug. 2022

Wir stehen in Kontakt mit den Behörden. Alle Updates und Informationen werden an dieser Stelle bekanntgegeben. Aktuelle Risikostufe: Grün.

Kachel Corona Ampelsystem Stufe 1

25.08.: Update

Liebe Lehrende, liebe Studierende!

Hoffentlich konnten Sie die letzten Wochen für eine ordentliche Erholungsphase gut nutzen.

Auch wenn es noch ein paar Tage bis zum Semesterstart dauert, so wollen wir Ihnen dennoch schon jetzt einen Ausblick für das Wintersemester geben.

Wie wir seit Beginn der COVID-Pandemie erfahren mussten, sind genaue Prognosen und „in Stein gemeißelte“ Regeln für einen längeren Zeitraum nicht möglich.

Wir gehen aber davon aus, dass uns das Thema COVID im kommenden Semester weiterhin „begleiten“ wird. Sollte sich die gesamte Lage grundlegend ändern (z.B. Auftreten einer Mutation, welche verbreitet schwerwiegende Krankheitsverläufe verursacht etc.), werden wir unsere internen Regeln zeitgerecht anpassen.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage, dürfen Personen mit Status „COVID positiv“ das Haus verlassen (keine Quarantänepflicht mehr), es gelten jedoch Verkehrsbeschränkungen (FFP2 Maskenpflicht und Betretungsverbote für bestimmte Einrichtungen).

Aus derzeitiger Sicht starten wir daher mit folgenden COVID-Regeln ins neue Semester, welche unter Rücksprache und Einbeziehung der ÖH erstellt wurden: (ein herzlicher Dank an dieser Stelle an die ÖH für die wie immer konstruktive Zusammenarbeit!):

Für Studierende und externe Lehrende gilt:

Personen mit Status COVID positiv, dürfen den Campus grundsätzlich betreten, aber nur wenn sie symptomfrei sind, sie sich gesund fühlen und am Campus durchgehend eine FFP2 Maske getragen wird! Die Beschränkung gilt bereits bei positivem Antigen-Test!

Die FFP2 Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Räumen (z.B. Gangflächen, Sanitäranlagen etc.), wenn ein Kontakt zu haushaltsfremden Personen nicht ausgeschlossen werden kann bzw. auch im Freien wenn ein Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen nicht ausgeschlossen werden kann (d.h. z.B. alleine im Büro kann die Maske abgenommen werden, nicht jedoch in öffentlich zugänglichen Bereichen wie z.B. Kaffeeküchen, Sanitärbereichen etc.)

In Hörsälen, Bibliotheken, Seminarräumen, Laboren und Aufenthaltsbereichen, haben Personen mit Status „Covid positiv“ (und symptomfrei) zusätzlich zur FFP2 Maskenpflicht einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Wenn Sie Symptome haben bzw. sich krank fühlen, gilt ein generelles Betretungsverbot. In diesem Fall lassen Sie sich bitte krankschreiben und kurieren Sie sich bitte aus.

Achtung: eine Krankmeldung ist obligatorisch, ein positives Testergebnis reicht nicht mehr aus um „entschuldigt“ fern zu bleiben (z.B. bei Prüfung).

Wir empfehlen jedoch ausdrücklich allen Personen mit Status „Covid positiv“ (auch wenn symptomfrei) nach Möglichkeit nicht an die Hochschule zu kommen. Sollte dies für den Studienfortschritt dennoch unbedingt erforderlich sein (z.B. zur Ablegung einer Prüfung), so nur unter strikter Einhaltung der Regeln.

Die jeweils gültigen Regelungen bezüglich Dauer der Verkehrsbeschränkung, Freitesten etc. entnehmen Sie bitte tagesaktuell hier.

Halten wir uns bitte auch weiterhin an unsere erfolgsbewährten Sicherheits- und Hygienestandards (Händedesinfektion etc.). Eine Maske zu tragen kann natürlich auch für Personen mit Status „Covid negativ“ die Option ihrer Wahl sein, wo immer sie sich damit sicherer fühlen („Better safe than sorry“).

Sämtliche hochschulinternen Aktivitäten (Lehre/Forschung) können wie geplant ohne Einschränkungen im „didaktisch geplanten Format“ abgehalten werden.

Liebe Lehrende und Studierende, es ist aber leider nicht nur das Thema COVID, welches uns im kommenden Semester begleiten wird. Seit Monaten sind wir täglich mit Berichten des schrecklichen Krieges in der Ukraine konfrontiert. Neben all der menschlichen Tragödien wirft der Krieg mittlerweile aber auch wirtschaftliche und versorgungstechnische Folgen und Fragen auf: Folgen auch für Österreich und ganz Europa, die selbst Expertinnen und Experten noch nicht in vollem Umfang abschätzen können.

Für Fragen die sich für Studierende und Forschende aus der betroffenen Region ergeben, hat das BMBWF eine eigene Informationsseite erstellt:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen...

Seitens des Ministeriums wurde uns Hochschulen auch mitgeteilt, dass wir nicht als kritische Infrastruktur eingestuft sind. Dies würde im Ernstfall bedeuten, dass wir wohl zu den ersten Einrichtungen zählen, die von Maßnahmen gesamtstaatlicher Sicht betroffen sein könnten. Ob und wenn, um welche Maßnahmen es sich dabei handeln könnte, lässt sich derzeit nicht im Detail vorhersehen. (Es sei daran erinnert, dass die heute noch abgehaltenen Semesterferien, eine Maßnahme der Regierung auf die Ölpreiskrise 1974 war.)

Aktuell denkbar wäre etwa das vorübergehende „Runterfahren“ der Infrastruktur (um Energie zu sparen) und gleichzeitige Umstellung auf Distance-Betrieb.

Getreu dem Motto „Hoping for the best, prepared for the worst“, werden wir die Lage sehr aufmerksam verfolgen und wenn erforderlich zeitgerecht informieren.

Liebe Lehrende und Studierende, auch wenn der Blick in die Glaskugel nicht möglich ist und die allgemeinen Entwicklungen derzeit nicht gerade für Jubelstimmung sorgen, so bleiben wir als Hochschule dennoch ein Ort der Zuversicht und Hoffnung. Bleiben wir ein Ort an dem man sich mit Respekt, Wertschätzung und gegenseitiger Unterstützung begegnet, ein Ort an dem der gesunde Hausverstand regiert, und ein Ort wo wir mit unserer „Kernleistung“, nämlich mit Wissenschaft, Lehre und Forschung, zur Bewältigung der gesellschaftlichen Probleme und Herausforderungen beitragen! Ein Ort an dem jungen Menschen das Rüstzeug für die Zukunft mitgegeben wird!

Wir wünschen Ihnen noch ein paar erholsame Sommertage und freuen uns schon jetzt auf ein den Umständen entsprechendes „normales“ Wintersemester 2022/23.

Ihre Hochschulleitung

PS: Und nachdem in den Medien immer wieder auch das Thema „Blackout“ thematisiert wird, drängt sich natürlich die Frage auf „was dies für uns als Hochschule“ bedeutet?

Wie bereits erwähnt, werden wir gesamtstaatlich nicht als kritische Infrastruktur eingestuft. Sollte es also zu einem mehrere Tage dauernden Stromausfall kommen, stellen wir für die Dauer des Ausfalles unseren Studienbetrieb ein (auch Online Betrieb wird in dieser Zeit nicht möglich sein). Wenn der Strom wieder verfügbar ist, überprüfen Sie bitte regelmäßig Ihren E-Mail Account, sie werden von uns über die weiteren Schritte und Maßnahmen informiert werden. Denn auch wenn der Strom wieder da ist, kann es eine Zeitlang dauern, bis die Infrastruktur wieder einsatzbereit ist (Hochfahren der Heizung, Server, Zutrittssystem etc.).

Wenn Sie bei Beginn eines Blackouts an der Hochschule sind, wird die wichtigste Frage vermutlich sein, wie Sie nach Hause kommen. Zur Vorbereitung und Beantwortung solcher Fragen, können wir die Informationen hier und hier empfehlen!

02.05.: Update

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Aufgrund der aktuellen Gesamtentwicklung sowie unter Berücksichtigung unserer hochschulinternen Situation haben wir uns dazu entschlossen, unsere internen Covid-Regeln anzupassen:

Ab sofort gelten daher an allen Standorten folgende Regeln:

• interne Corona-Ampel wird auf GRÜN gestellt

• Allgemeine FFP2 Maskenpflicht wird vorerst ausgesetzt

Es wird empfohlen in Eigenverantwortung zu beurteilen, ob es in bestimmten Situationen z.B. mehrere Personen auf engem Raum (Lift), nicht weiterhin Sinn macht freiwillig eine FFP2 Maske zu tragen!

Gehen wir mit unserer zurückgewonnen Freiheit sorgsam um, und halten wir uns weiterhin an unsere erfolgsbewährten Sicherheits- und Hygienestandards (Händedesinfektion etc.)

Sämtliche hochschulinternen Aktivitäten (Lehre/Forschung) können wie geplant ohne Einschränkungen in Präsenzformaten abgehalten werden.

Für Veranstaltungen mit externer Beteiligung und solchen welche nicht den Kernbetrieb der Hochschule zuzuordnen sind (z.B. Sommerfest etc.), sind die jeweils gültigen Covid-Regeln für Veranstaltungen und Zusammenkünfte zu berücksichtigen. Aktuell muss für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ein Covid-Präventionskonzept erstellt werden.

Die für das Veranstaltungsmanagement verantwortlichen Stellen im Haus sind diesbezüglich (bei Bedarf gerne nach Rücksprache mit der Hochschulleitung) auskunftsfähig. Wir werden die allgemeine Entwicklung und auch die hochschulinterne Situation weiterhin im Auge behalten, und wenn es erforderlich werden sollte rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach mehr als zwei Jahren Pandemie kehren wir nun in einen Zustand ohne Covid bedingter Maßnahmen/Einschränkungen zurück. Gehen wir verantwortungsvoll mit uns und unserer Gesundheit um (auch schon mit Blick auf den Herbst), und lassen wir die FFP2 Maske „als freiwilligen Joker“ weiterhin unseren Begleiter sein!

Selbstverständlich sind wir und Ihre Vorgesetzen wie immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung!

19.04.: Update

Liebe Studierende,

Liebe Referentinnen und Referenten,

Wie vom Gesundheitsminister angekündigt, ist am Wochenende eine neue „COVID-Verordnung“ in Kraft getreten, welche einige „Lockerungen“ gebracht hat.

Wir haben dies wiederum zum Anlass genommen auch unsere hochschulinternen Covid-Regeln und Maßnahmen zu prüfen, und uns aufgrund der aktuellen Gesamtentwicklung sowie unter Berücksichtigung unserer

hochschulinternen Situation dazu entschlossen, unsere internen Covid-Regeln anzupassen:

Mit Dienstag, 19.April gelten daher an allen Standorten folgende Regeln:

• interne Corona-Ampel wird auf GELB gestellt

• die 3G Regel (= Geimpft/Genesen/behördlich anerkannt getestet) wird bis auf weiteres ausgesetzt

Folglich gilt vorerst nur noch folgende Covid bedingte Verpflichtung:

• Allgemeine FFP2 Maskenpflicht wenn man sich nicht an einem Sitzplatz befindet.

Die FFP2 Maske kann (muss aber nicht) abgenommen werden, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde. D.h. sobald man seinen Sitzplatz verlässt, ist eine FFP2 Maske zu tragen. (Einzige Ausnahme: Im Zuge von Lehrveranstaltungen/Forschungsaktivitäten können Personen die sich nicht an einem Sitzplatz befinden die Maske auch abnehmen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Personen gewährleistet wird, z.B. Vortragende am Podium, Studierende bei Präsentationen etc.)

Ein weiterhin konsequentes Einhalten unserer Sicherheits- und Hygienestandards gilt als selbstverständlich.

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen unsere Vorgaben konsequent geahndet werden. Sollte es sich um Personen handeln welche die Einhaltung verweigern oder „wiederholt vergessen“ sich daran zu halten, werden Maßnahmen seitens der Hochschulleitung gesetzt.

Sämtliche hochschulinternen Aktivitäten (Lehre/Forschung) können wie geplant (unter Einhaltung der oben genannten Regeln) in Präsenzformaten abgehalten werden.

Für Veranstaltungen mit externer Beteiligung und solchen welche nicht den Kernbetrieb der Hochschule zuzuordnen sind (z.B. Sommerfest etc.), sind die jeweils gültigen Covid-Regeln für Veranstaltungen und Zusammenkünfte zu berücksichtigen. Die für das Veranstaltungsmanagement verantwortlichen Stellen im Haus sind diesbezüglich (bei Bedarf gerne nach Rücksprache mit der Hochschulleitung) auskunftsfähig.

Wir werden die allgemeine Entwicklung und auch die hochschulinterne Situation weiterhin tagesaktuell beurteilen, und etwaige Änderungen zeitgerecht kommunizieren!

Liebe Studierende, liebe Referentinnen und Referenten, wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben noch frohe Ostern, ein paar erholsame Tage, und freuen wir uns gemeinsam auf den bevorstehenden Frühsommer!

Selbstverständlich sind wir wie immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung!

07.03.: Update

Liebe Studierende,

Liebe Referentinnen und Referenten,

Seit ziemlich genau 2 Jahren begleitet uns das Thema „COVID“ im Privat- und Berufsleben, und auch wenn Expertinnen und Experten von einem baldigen Rückgang der Infektionszahlen ausgehen, so spüren wir derzeit noch die volle Auswirkung der „Omikron-Welle“ (mit allen Begleiterscheinungen wie Krankenständen, Absonderungen, Quarantäne, zusätzlichen Betreuungspflichten etc.). Es ist uns völlig bewusst, dass dieser Umstand für viele von uns eine (erneute) Belastungsprobe darstellt. Mit der Rückkehr des Frühlings und wärmerer Außentemperaturen, hoffen wir aber auf eine baldige Entspannung der Situation.

Wie Sie sicher auch den Medien entnommen haben, treten mit 5. März österreichweit weitreichende Lockerungsmaßnahmen in Kraft.

Wir haben dies zum Anlass genommen auch unsere hochschulinternen Covid-Regeln und Maßnahmen anzupassen, und mit einer „gelockerten Sicherheitsphase“ in den März zu starten.

Mit Montag dem 7. März gelten daher an allen Standorten folgende Regeln:

  • interne Corona-Ampel wird auf ORANGE gestellt
  • es gilt für alle Personen die 3G Regel (= Geimpft/Genesen/behördlich anerkannt getestet: PCR-Test 72h, Antigentest 24h)
  • Es gilt eine allgemeine FFP2 Maskenpflicht. Die FFP2 Maske kann (muss nicht) abgenommen werden, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde. D.h. sobald man seinen Sitzplatz verlässt, ist eine FFP2 Maske zu tragen. (Einzige Ausnahme: Im Zuge von Lehrveranstaltungen können Personen die sich nicht am Sitzplatz befinden die Maske auch abnehmen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Personen gewährleistet wird, z. B. Vortragende am Podium, Studierende bei Präsentationen etc.)

Ein weiterhin konsequentes Einhalten unserer Sicherheits- und Hygienestandards gilt als selbstverständlich.

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen unsere Vorgaben konsequent geahndet werden. Sollte es sich um Personen handeln welche die Einhaltung verweigern oder „wiederholt vergessen“ sich daran zu halten, werden Maßnahmen seitens der Hochschulleitung gesetzt.

Sämtliche Aktivitäten können wie geplant in Präsenzformaten abgehalten werden. Es gibt keine „coronabedingte“ Vorgabe mehr, den Lehr- und Prüfungsbetrieb nach Möglichkeit in Onlineformaten abzuhalten. Selbstverständlich können aber weiterhin Online-/Hybridformate angeboten werden, wenn diese als didaktisch sinnvoll erachtet werden.

Wir werden die allgemeine Entwicklung und auch die hochschulinterne Situation weiterhin tagesaktuell beurteilen, und etwaige Änderungen zeitgerecht kommunizieren!

Liebe Studierende, liebe Lehrende, bleiben wir trotz aller Belastungen (und sonstiger unerfreulicher Nachrichten aus aller Welt) zuversichtlich, halten wir weiterhin zusammen, und versuchen wir weiterhin ein Ort des kollegialen Miteinanders und eines positiven Geistes zu sein. Für uns, für unsere Studierenden und für alle die mit unserer Hochschule Berührungspunkte haben!

Selbstverständlich sind wir wie immer für Sie da! Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühlingsbeginn!

Ihre Hochschulleitung!

10.01.: Update

Liebe Studierende,

Liebe Referentinnen und Referenten,

Wir hoffen Sie konnten die letzten Tage gut nutzen um ein wenig zur Ruhe zu kommen und um Energie zu tanken. Jedenfalls wünschen wir Ihnen und Ihren Familien und Freunden ein Prosit 2022 und vor allem viel Gesundheit!

Seit nunmehr fast 2 Jahren begleitet uns das Thema „COVID“ im Privat- und Berufsleben. Es ist gefühlt schon ein Stück weit zur Routine geworden. Aber auch wenn wir nicht wissen wie lange uns das Thema noch begleiten wird, so versprechen wir Ihnen, alles in unserer Macht stehende zu tun, um auch weiterhin mit der nötigen Sorgfalt und Fürsorge, aber auch mit der gelebten Gelassenheit unsere FH zu einem sicheren Ort zum Studieren, Forschen und Arbeiten zu machen.

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, baut sich gerade die „Omikron-Welle“ auf, welche in den nächsten Wochen das Infektionsgeschehen dominieren wird. Folgt man den bisher bekannten Studien, so ist einerseits mit milderen Verläufen, aber auch mit einer deutlich gesteigerten Infektionszahl zu rechnen. Die Verantwortungsträger der Republik verfolgen gegenwärtig das prioritäre Ziel, in den kommenden Wochen die Aufrechterhaltung der kritischen und der versorgungskritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folglich treten mit 11. Jänner 2022 auch neue Regelungen in Kraft.

Im BMBWF Hochschul-Corona-Management-Meeting wurde erneut betont, dass Hochschulen weiterhin autonome Regelungen treffen können. Es wurde wiederum der ausdrückliche Appell ausgesprochen, dass Hochschulen nicht schließen sollten und der Studien- und Forschungsbetrieb nicht „leiden“ soll.

An unserm Leitsatz „wir ermöglichen unseren Studierenden die erforderliche Präsenz“ halten wir weiterhin fest.

„Alle LV`s die ohne große organisatorische Probleme zu verursachen und ohne nicht rechtfertigbaren Qualitätsverlust sinnvoll in Onlineformaten abgehalten werden können, werden vorerst bis zum Ende des WS 21/22 Online durchgeführt.

Alle Lehrveranstaltungen, praktischen Übungen, erforderlicher Laborbetrieb und Prüfungen, die aus didaktischen, technischen und organisatorischen Gründen nicht Online abgehalten werden können, finden weiterhin in Präsenz statt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Studien-/Prüfungs- und der Forschungsbetrieb uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt.

Verantwortlich für die Durchführung/Umsetzung ist die zuständige Studien-/Lehrgangsleitung in Abstimmung mit Study Services und ggf. den zuständigen Instituts-/Fachbereichsleitungen.

An unseren aktuellen internen Regeln für Präsenz ändert sich grundsätzlich nichts.

Zur Erinnerung die wesentlichen Regeln (für alle Standorte) zusammengefasst:

• interne Corona-Ampel ist auf ROT

• es gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle externen Referentinnen und Referenten und für alle Studierenden die 2,5 G Regel (= Geimpft/Genesen/PCR Getestet)

• in allen Innenräumen ist verpflichtend von allen Personen eine FFP2 Maske zu tragen

o Ausnahmen von der FFP2 Maskenpflicht:

 man befindet sich alleine im Raum (Ausnahme Büro: die Maske kann abgenommen werden, wenn alle Anwesenden zustimmen und der Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird)

 Vortragende können die FFP-2-Maske in der Lehrveranstaltung abnehmen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand (durchgängig mind. 2 m) gewährleistet ist

 Studierende können während ihrer Redebeiträge/mündlichen Prüfungen und/oder Präsentationen die FFP-2-Maske abnehmen, sofern dies von der Lehrveranstaltungsleitung

gestattet wird

 zur Einnahme von Speisen und Getränken an einem Sitzplatz

 neu mit 11. Jänner: es muss auch im Freien eine FFP2 Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann

Ein weiterhin konsequentes Einhalten unserer Sicherheits- und Hygienestandards ist die Basis, um dieses Semester mit erforderlichen Präsenzen fortführen zu können. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen unsere Vorgaben konsequent geahndet werden. Sollte es sich um Personen handeln welche die Einhaltung verweigern oder „wiederholt vergessen“ sich daran zu halten, werden Maßnahmen seitens der Hochschulleitung gesetzt.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2022!

Ihre Hochschulleitung

22.11.: Update

Liebe Studierende,

Liebe Referentinnen und Referenten,

Die Bundesregierung hat für kommenden Montag einen erneuten bundesweiten Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen für alle Personen bis jedenfalls 13.Dezember 2021 verkündet. Ein wesentlicher Unterschied zu vorangegangenen Lockdowns liegt u.a. darin, dass Schulen aller Schulstufen uneingeschränkt den Schulbetrieb (ohne Umstieg auf distance learning) aufrechterhalten.

Im heutigen COVID Meeting mit dem BMBWF wurde wiederum festgehalten, dass Hochschulen weiterhin autonome Regelungen treffen können. Es wurde auch der ausdrückliche Appell ausgesprochen, dass Hochschulen nicht schließen sollten und der Studien- und Forschungsbetrieb nicht „leiden“ soll. Weiters wurde auf die sehr hohe Impfquote an Hochschulen hingewiesen, welche jedenfalls bei der Maßnahmenplanung Berücksichtigung finden muss.

Liebe Studierende, liebe Referentinnen und Referenten, dieser Lockdown trifft uns weder unerwartet, noch „erwischt er uns am falschen Fuß“, sondern war ein Szenario unserer im Sommer erstellten Variantenplanung. Auch wurden vorbereitende Maßnahmen bereits vor offizieller Verkündung des Lockdowns eingeleitet.

Unser bisheriger Leitsatz „wir ermöglichen unseren Studierenden die geplante Präsenz“ wird mit Montag abgelöst durch „Alle LV`s die ohne große organisatorische Probleme und ohne Qualitätsverlust sinnvoll in Onlineformate umgestellt werden können, werden bis nach Ende der Weihnachtsferien umgestellt“. Alle Lehrveranstaltungen, praktischen Übungen, erforderlicher Laborbetrieb und Prüfungen, die aus didaktischen, technischen und organisatorischen Gründen nicht umgestellt werden können, finden weiterhin in Präsenz statt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Studien- und der Forschungsbetrieb uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt.

Über die Umstellung entscheidet die zuständige Studien-/Lehrgangsleitung in Abstimmung mit Study Services. Sollte es zu Fragen/Problemen kommen, ist die Abstimmung mit der zuständigen Fakultätsleitung zu suchen. Bitte beachten Sie, dass es diesmal zu keiner flächendeckenden Umstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt für alle kommt, sondern Studiengangsleitungen sollten größtmöglichen Entscheidungsspielraum haben, um eine für Ihren Studiengang maßgeschneiderte Lösung finden zu können. Dem folgend ersuchen wir die Studiengangsleitung auch um zeitgerechte und zielgerichtete Information/Kommunikation mit ihren Studierenden.

Die wissenschaftliche Bibliothek bleibt unter den bekannten Öffnungszeiten geöffnet (FFP2 Maskenpflicht!). Die Lernzonen sind nach wie vor unter Einhaltung aller geltenden Covid-19 Regelungen zugänglich.

Alle sonstigen Veranstaltungen die nicht unmittelbar dem Studien- und Forschungsbetrieb dienen, sind abzusagen/zu verschieben oder virtuell abzuhalten.

Mit Montag 22. November 2021 (Beginn Lockdown) treten bei uns an allen Standorten (ohne Übergangsfristen) folgende Änderungen in Kraft:

· interne Corona-Ampel wird wieder auf ROT hochgestuft

· es gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle externen Referentinnen und Referenten und für alle Studierenden die 2,5 G Regel (= Geimpft/Genesen/PCR Getestet)

· in allen Innenräumen ist verpflichtend von allen Personen eine FFP2 Maske zu tragen

Ausnahmen von der FFP2 Maskenpflicht:

· man befindet sich alleine im Raum (Ausnahme Büro: die Maske kann abgenommen werden, wenn alle Anwesenden zustimmen)

· Vortragende können die FFP-2-Maske in der Lehrveranstaltung abnehmen, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand (durchgängig mind. 2 m) gewährleistet ist

· Studierende können während ihrer Redebeiträge/mündlichen Prüfungen und/oder Präsentationen die FFP-2-Maske abnehmen, sofern dies von der Lehrveranstaltungsleitung gestattet wird

· zur Einnahme von Speisen und Getränken an einem Sitzplatz

Ein weiterhin konsequentes Einhalten unserer Sicherheits- und Hygienestandards ist die Basis, um dieses Semester mit den geplanten Präsenzen fortführen zu können. Personen, die sich nicht an die Regelungen halten (z.B. Maske wird nicht getragen etc.) bzw. welche die Einhaltung verweigern oder „wiederholt vergessen“ sich daran zu halten, müssen mit Maßnahmen seitens der Hochschulleitung rechnen.

Unsere Hochschule ist aus virustechnischer Sicht nach wie vor „einer der sichersten Orte in Österreich“. Mit einer 7 Tages Inzidenz von deutlich unter 200, können wir mit einem gutem Gefühl unserer Arbeit bzw. Sie Ihrem Studium nachgehen.

Wir werden uns weiterhin Bemühen, den Rahmen so einfach und sicher als möglich zu definieren, aktuell, zielgerichtet und klar zu kommunizieren, und selbstverständlich für Ihre Fragen oder Anliegen da zu sein!

Ihre Hochschulleitung

15.11.: Update

Liebe Studierende,

Liebe Referentinnen und Referenten,

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der seit Montag bekannten neuen COVID-Verordnung, werden auch an unserer Hochschule die Regelungen angepasst, um auch weiterhin einen möglichst sicheren Präsenzstudienbetrieb zu ermöglichen.

Die Impfquote bei unseren Studierenden und auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt aktuell bei ca. 90 %. Bei den durchgeführten Kontrollen haben (bis auf ganz wenig Einzelfälle) alle Personen einen gültigen 3G Nachweis vorweisen können. Auch haben die in den letzten Wochen eingelangten COVID Meldungen zu keiner Clusterbildung innerhalb der Hochschule geführt, sodass wir dem Wintersemester nach wie vor sehr zuversichtlich, aber dennoch mit erhöhter Vorsicht, entgegenblicken.

Ein weiterhin konsequentes Einhalten unserer Sicherheits- und Hygienestandards ist die Basis, um dieses Semester mit den geplanten Präsenzen fortführen zu können. Personen, die sich nicht an die Regelungen halten (z.B. Maske wird nicht getragen etc.) bzw. welche die Einhaltung verweigern oder „wiederholt vergessen“ sich daran zu halten, müssen mit Maßnahmen seitens der Hochschulleitung rechnen.

Aufgrund der geltenden COVID-19-Hochschulgesetze, des Epidemiegesetzes und des Angestelltengesetzes, sowie in Zusammenschau mit der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung, treten bei uns an allen Standorten mit Montag 15. November 2021 (ohne Übergangsfristen und Ausnahmen) folgende Änderungen in Kraft:

• interne Corona-Ampel wird wieder auf ORANGE hochgestuft

• es gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle externen Referentinnen und Referenten und für alle Studierenden die 2,5 G Regel (= Geimpft/Genesen/PCR Getestet)

• überall wo bisher das Tragen eines MNS vorgeschrieben war, ist nunmehr eine FFP2 Maske zu tragen

• für Veranstaltungen/Zusammenkünfte die nicht unserem Kernbetrieb „Lehre und Forschung“ zuzuordnen sind, gelten gesonderte Regeln (z.B. Sponsionen, Gründertag etc.) siehe unten

Dies bedeutet im Detail:

Personen die einen Campus oder ein Gebäude (z.B. auch InnoLab, Studentenwohnheim etc.) der FHWN betreten, müssen einen aktuell gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (2,5 G = „Geimpft/PCR Getestet/Genesen“) bei sich haben und auf Verlangen vorweisen können.

Sollte ein gültiger Nachweis nicht mitgeführt werden, hat diese Person den Campus unverzüglich zu verlassen und ist dies am Dienstweg zu melden. Ebenso haben diese Personen unverzüglich den Nachweis nachzureichen.

Personen die den Nachweis mittels PCR Test erbringen, haben dafür Sorge zu tragen, dass das Testergebnis rechtzeitig vorliegt. Sollte dies aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein (z.B. verzögerte Zustellung Testergebnis) ist im Einzelfall mit der/dem Vorgesetzten bzw. der zuständigen Studiengangsleitung (bei Studierenden) eine geeignete Maßnahme zu vereinbaren.

Verstöße werden konsequent geahndet, und können zur Auflösung des Ausbildungsvertrages oder zur Kündigung des Lehrauftrages führen.

Hier wurde „Weiters gilt derzeit:“ und die Aufzählungspunkte entfernt.

In öffentlich zugänglichen Bereichen (Aula, Gang, Bibliothek etc.) ist verpflichtend durchgängig eine FFP2 Maske zu tragen.

Es ist weiterhin kein verpflichtender Mindestabstand vorgeschrieben (wenn immer möglich dennoch Abstand halten).

Wurde ein Sitzplatz eingenommen, kann die FFP2 Maske abgenommen werden.

In begründeten Fällen können (für einzelne Gruppen oder Personen) strengere Maßnahmen angeordnet werden.

(z.B. FFP2 Maskenpflicht bei LV mit Körperkontakt, oder weil in einer Studierendengruppe eine Person positiv getestet wurde, etc.).

Strengere Maßnahmen für Studierende und Lehrende werden von Studiengangsleitungen (in Rücksprache mit Fakultätsleitungen/GF) angeordnet, strengere Maßnahmen für Personen die nicht in der Lehre tätig sind, werden von Abteilungsleitungen (in Rücksprache mit GF) angeordnet.

Über die Umstellung einer LV von Präsenz auf Online entscheidet weiterhin die zuständige Studiengangsleitung (nach Rücksprache mit der Fakultätsleitung). Eine Umstellung auf Online sollte nur dann erfolgen, wenn es sowohl aus didaktischer Sicht als auch unter dem Gesichtspunkt der Qualität zu keinen Verlusten kommt und es die spezifische COVID-Situation in der jeweiligen Studienkohorte erfordert.

Sollte eine gänzliche Umstellung auf Onlinebetrieb erforderlich werden (z.B. angeordneter Lockdown), wird dies ehestmöglich und gesondert mitgeteilt.

Bei Exkursionen, externen Veranstaltungen und Praktika etc. sind die jeweils außerhalb der Hochschule geltenden Regelungen (z.B. öffentlicher Verkehr, Gastronomie etc.) einzuhalten. Handelt es sich dabei um eine im Curriculum verankerte Veranstaltung (z.B. LV) ist bei einer Nichtteilnahme gemäß Prüfungsordnung vorzugehen.

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-Öffnungs- Verordnung gilt aktuell:

1. „1G-Nachweis“: Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen (EMA) Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der

Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,

b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung

vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,

c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test

auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper

vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder

d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser

und einer Impfung im Sinne der

aa) lit. a oder c mindestens 120 Tage oder

bb) lit. b mindestens 14 Tage

verstrichen sein müssen

2. „2G-Nachweis“: Nachweis gemäß Z 1 oder ein

a) Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-

CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene

Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, oder

b) Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen

Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde;

3. „2,5G-Nachweis“: Nachweis gemäß Z 1 oder 2 oder ein Nachweis einer befugten Stelle über ein

negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (= PCR Test) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht

mehr als 72 Stunden zurückliegen darf;

Die Überprüfung der Mitführung eines gültigen Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, kann jederzeit, flächendeckend oder stichprobenartig durchgeführt werden.

• Flächendeckende Überprüfungen aller Personen (werden unter Berücksichtigung der standortspezifischen Inzidenz) durch die Hochschulleitung angeordnet und unangekündigt durchgeführt.

• MitarbeiterInnen/externe ReferentInnen können von ihren Vorgesetzten jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

• Studierende können von allen FH Angehörigen und externen Lehrenden jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

• Hausfremde Personen (externe Firmen, Fremddienstleiter etc.) können von allen FH Angehörigen jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

Für Veranstaltungen/Zusammenkünfte mit 25 und mehr Personen an denen auch externe Personen (z.B. Gäste bei Sponsionen) teilnehmen gilt:

• alle externen Personen müssen einen 2 G Nachweis erbringen

• alle internen Personen (MA, Studis, Lehrende, also alle Personen die in einem Vertragsverhältnis zur FH stehen) müssen einen 2,5 G Nachweis erbringen

zusätzlich sind alle jeweils aktuellen Vorschriften (Meldung/Genehmigung Behörden etc.) einzuhalten (Diese hier anzuführen würde den Rahmen sprengen. Wenn Sie eine Veranstaltung planen, so teilen Sie dies bitte mit ausreichend Vorlaufzeit ihren Vorgesetzten mit, und wir werden Sie diesbezüglich umfänglich unterstützen.)

Personen die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der 2G/3G Regel ausgenommen (z.B. Bibliothek).

Für Projekte/Besuche von Schülerinnen und Schülern, sowie deren Begleitpersonen gelten die jeweiligen Regeln wie sie auch an der jeweiligen Schule gelten (Ninja-Pass etc.).

Externe Personen die sich an einem Campus nicht länger als 15 Minuten aufhalten (z.B. Post und Botendienste) benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr, müssen jedoch durchgängig eine FFP2 Maske tragen.

Liebe Studierende, liebe Lehrende, es ist uns bewusst, dass es viel Aufmerksamkeit erfordert, die jeweils aktuellen Regeln und Maßnahmen zu überblicken und auch einzuhalten. Wir hoffen es ist dennoch gelungen, klare und praxistaugliche Maßnahmen und Regeln zu definieren, die es uns weiterhin ermöglichen unsere Kernaufgaben (in einem sicheren Umfeld) fokussiert zu verfolgen.

Sollten Einzel/Sonderfälle auftreten die damit nicht zu lösen sind, so teilen Sie dies bitte Ihren Vorgesetzten mit, und wir werden (wie auch bisher immer) eine vernünftige Lösung finden.

Auch an unserem Ziel:

„Kein Ort der Virusverbreitung zu sein und unseren Studierenden einen Studienfortschritt/-abschluss (mit ausreichend Präsenz) in der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen“ halten wir fest.

Wir werden uns weiterhin Bemühen, den Rahmen so einfach als möglich zu definieren, aktuell, zielgerichtet und klar zu kommunizieren, und selbstverständlich für Ihre Fragen oder Anliegen da zu sein!

Ihre Hochschulleitung

PS: Eine belastbare Prognose für die kommenden Monate ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen nicht möglich. Wir werden weiterhin „auf Sicht“ fahren, und alle erforderlichen Maßnahmen/Entscheidungen/Änderungen so früh als möglich sowie transparent und klar kommunizieren.

23.9.: Update

Liebe Studierende,
Liebe Referentinnen und Referenten,

Nunmehr sind fast alle Studiengänge unter Einhaltung der 3G-Regel in das Wintersemester gestartet. Im Zuge der Inskription und gezielter Überprüfungen nach Lehrveranstaltungen, haben wir bereits ein sehr gutes Bild.

Erfreulicherweise liegt die Impfquote bei unseren Studierenden und auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, im Schnitt bei 80 bis 90 %. Auch bei den bisher durchgeführten Kontrollen haben (bis auf ganz wenig Einzelfälle) alle Personen einen gültigen 3G Nachweis vorweisen können. Auch haben die bisher (sehr wenigen) COVID Meldungen zu keiner Clusterbildung geführt, sodass wir dem Wintersemester sehr zuversichtlich, aber dennoch mit der gebotenen Vorsicht, entgegenblicken.

Ein weiterhin konsequentes Einhalten unserer Sicherheits- und Hygienestandards ist die Basis, um dieses Semester mit den geplanten Präsenzen fortführen zu können. Sollte es zu einer Verschärfung der epidemiologischen Gesamtlage kommen, so haben wir noch einige Möglichkeiten unsere Sicherheitsstandards zu erhöhen, und somit trotzdem in Präsenz zu bleiben.

Einen Übergang in gänzlichen Distance-Betrieb sehen wir als „Ultima Ratio“.

Aufgrund der geltenden COVID-19-Hochschulgesetze, des Epidemiegesetzes, sowie in Zusammenschau mit der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung, gelten bei uns an allen Standorten folgende Regeln:

Personen die einen Campus oder ein Gebäude (z.B. InnoLab, Studentenwohnheim) der FHWN betreten, müssen einen aktuell gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G = „Geimpft/Getestet/Genesen“) bei sich haben und auf Verlangen vorweisen können.

Sollte ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht mitgeführt werden, hat diese Person den Campus unverzüglich zu verlassen und ist dies am Dienstweg zu melden. Ebenso haben diese Personen unverzüglich den Nachweis nachzureichen.

Verstöße werden konsequent geahndet, und können zur Auflösung des Ausbildungsvertrages oder zur Kündigung des Lehrauftrages führen.

Weiters gilt derzeit:

  • In öffentlich zugänglichen Bereichen (Aula, Gang, Bibliothek etc.) ist verpflichtend durchgängig ein MNS zu tragen
  • kein verpflichtender Mindestabstand
  • wird ein Sitzplatz eingenommen, kann der MNS abgenommen werden

In begründeten Fällen können (für einzelne Gruppen oder Personen) strengere Maßnahmen angeordnet werden.

(z.B. FFP2 Maskenpflicht bei LV mit Körperkontakt, oder weil in einer Studierendengruppe eine Person positiv getestet wurde, etc.).

Strengere Maßnahmen für Studierende und Lehrende werden von Studiengangsleitungen (in Rücksprache mit Fakultätsleitungen/GF) angeordnet, strengere Maßnahmen für Personen die nicht in der Lehre tätig sind, werden von Abteilungsleitungen (in Rücksprache mit GF) angeordnet.

Über die Umstellung einer LV von Präsenz in Online entscheidet die zuständige Studiengangsleitung (nach Rücksprache mit der Fakultätsleitung).

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-Öffnungs- Verordnung gilt aktuell:

1.

ein Nachweis

a)

einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

b)

einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

2.

ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (EMA) gegen COVID-19 erfolgte

a)

Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder

b)

Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

c)

Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder

d)

weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der lit. a, b oder c mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen,

3.

ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

4.

ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,

5.

ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

Die wesentlichsten Änderungen zu den bisherigen Regeln sind:

  • Antigentests gelten nicht wie bisher 48 sondern nur mehr 24 Stunden
  • Impfungen mit 2 Stichen gelten 360 Tage (bisher 270)
  • Selbsttests („Wohnzimmertests“) gelten weiterhin nicht als Nachweis

Die Überprüfung der Mitführung eines gültigen Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr, kann jederzeit, flächendeckend oder stichprobenartig durchgeführt werden.

  • Flächendeckende Überprüfungen aller Personen (werden unter Berücksichtigung der standortspezifischen Inzidenz) durch die Hochschulleitung angeordnet und unangekündigt durchgeführt.
  • MitarbeiterInnen/externe ReferentInnen können von ihren Vorgesetzten jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.
  • Studierende können von allen FH Angehörigen und externen Lehrenden jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.
  • Hausfremde Personen (externe Firmen, Fremddienstleiter etc.) können von allen FH Angehörigen jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

Liebe Studierende, liebe Lehrende, wir sind dank Ihrer Mithilfe gut in dieses Semester gestartet. Wenn es weiterhin gelingt die gezeigte Disziplin, die gebotene Sorgfalt, aber auch die bisherige Gelassenheit und den gesunden Hausverstand unseren Arbeitsalltag bestimmen zu lassen, so sehen wir den kommenden Monaten sehr positiv entgegen.

Auch an unserem (erweiterten) Ziel:

Kein Ort der Virusverbreitung zu sein und unseren Studierenden einen Studienfortschritt/-abschluss (mit ausreichend Präsenz) in der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen“ halten wir fest.

Dass wir es gemeinsam können, haben wir in den letzten eineinhalb Jahren bewiesen. Lassen Sie uns diese gemeinsame Erfahrung nun nützen, um das Virus an unserer Hochschule „in die Schranken“ zu weisen, und uns so ein möglichst normales Semester erleben!

Wir werden uns weiterhin Bemühen, den Rahmen so einfach als möglich zu definieren, aktuell, zielgerichtet und klar zu kommunizieren, und selbstverständlich für Ihre Fragen oder Anliegen da zu sein!

Ihre Hochschulleitung

25.8.: Update

Liebe Studierende,

Liebe Referentinnen und Referenten,

Der Semesterstart steht vor der Tür, und nach drei Semestern mit überwiegend Onlinebetrieb, freuen wir uns auf einen Semesterstart in Präsenz! Denn ein Hochschulbetrieb ohne persönliche Begegnung, ohne lebhaften Diskurs, ohne gemeinsame Projektarbeit, ohne direkten Austausch und auch ohne gemeinsam Spaß zu haben, ist für uns an der FH Wiener Neustadt schlichtweg kein Hochschulbetrieb, wie wir ihn seit Jahrzehnten kennen, leben und schätzen gelernt haben!

Gleichzeitig wissen wir aber, dass die COVID-Fälle seit einigen Wochen im Steigen begriffen sind, und wir alle nicht achtlos mit dieser Situation umgehen dürfen.

Um uns allen die gewünschte Präsenz ermöglichen und auch erhalten zu können, ist es unausweichlich und erforderlich, unsere Sicherheits- und Hygienestandard einzuhalten.

Das bedeutet, dass alle Personen die einen Campus der FHWN betreten, einen aktuell gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G = „Geimpft/Getestet/Genesen“) bei sich haben müssen, und

in öffentlich zugänglichen Bereichen (Aula, Gang, Bibliothek etc.) verpflichtend ein MNS zu tragen ist. Sobald ein Sitzplatz eingenommen wurde, kann der MNS abgenommen werden.

Personen die eine Lehrveranstaltung leiten, können aufgrund spezifischer Gegebenheiten (z.B. Laborübungen mit Köperkontakt etc.), jederzeit „strengere“ Anordnungen treffen (z.B. das Tragen einer FFP2 Maske). Dies wird Ihnen selbstverständlich rechtzeitig vor Beginn einer LV mitgeteilt. (Um für alle Fälle vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich immer eine FFP2 Maske bei sich zu haben.)

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt:

1. ein Nachweis

a) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

b) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

2. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (Europäische Arzneimittelbehörde) gegen COVID-19 erfolgte

a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,

3. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

4. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,

5. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

Die Überprüfung der Mitführung eines gültigen Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr, kann jederzeit, flächendeckend und/oder stichprobenartig durchgeführt werden.

• Flächendeckende Überprüfungen werden durch die Hochschulleitung angeordnet und unangekündigt durchgeführt.

• MitarbeiterInnen/externe ReferentInnen können von ihren Vorgesetzten jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

• Studierende können von allen FH Angehörigen und externen Lehrenden jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

• Hausfremde Personen (externe Firmen, Fremddienstleiter etc.) können von allen FH Angehörigen jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die oben genannten Regeln sehr ernst nehmen müssen, und ein Verstoß zur Auflösung des Ausbildungsvertrages bzw. zur Beendigung des Lehrauftrages führen kann.

Sämtliche Regeln gelten auch für Personen in unserem Studentenwohnheim.

Wie Sie sicher auch schon mitbekommen haben, wird derzeit eine Verschärfung der 3G Regel diskutiert (und ist in einigen Bereichen auch schon umgesetzt). Je nach epidemiologischem Verlauf im Herbst, könnte es also durchaus sein, dass auch wir von dieser Verschärfung betroffen sind.

Wir haben uns ein Kontingent an Impfstoff (Biontech&Pfizer und Johnsen&Johnsen) reservieren lassen, und können bei ausreichend Bedarf eine FHWN interne Impfaktion mit unserer Fakultät Gesundheit durchführen bzw. auch einen Impfbus vom Land Niederösterreich anfordern. Eine diesbezügliche Bedarfserhebung erfolgt in der ersten Septemberhälfte.

Trotz aller COVID-bedingter Regeln und Maßnahmen, lassen Sie uns gemeinsam mit Zuversicht in die Zukunft blicken, und freuen wir uns auf einen erfolgreichen Semesterstart! Und auch wenn uns das Coronavirus die eine oder andere Einschränkung auferlegt, so lassen wir uns nicht von unserem gemeinsamen Ziel, nämlich Ihnen einen erfolgreichen Start ins Semester, einen erfolgreichen Studienfortschritt und einen Abschluss in der Zeit zu ermöglichen, abhalten.

Wir freuen uns, wenn wir Sie an unserer Hochschule in Präsenz begrüßen dürfen!

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, wir sind immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung

14.7.: Update

Liebe Studierende,

Aufgrund der weiterhin positiven epidemiologischen Entwicklung, hat sich die Regierung zu weiteren Öffnungsschritten entschlossen.

Es kommt zu Lockerungen bei Veranstaltungen, in der (Nacht-)Gastronomie und bei privaten Treffen, ebenso bei der Maskenpflicht.

Basis für die Lockerungen ist die Einhaltung der „3-G-Regel“ („getestet, geimpft, genesen“).

Das bedeutet für uns, dass für Personen die einen Campus der FHWN betreten und einen aktuell gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G = „Geimpft/Getestet/Genesen“) bei sich haben, folgende Regeln gelten:

• In öffentlich zugänglichen Bereichen (Aula, Gang, Bibliothek etc.) genügt künftig das Tragen eines MNS (anstatt der FFP2 Maske)

• der Mindestabstand entfällt

• wird ein Sitzplatz eingenommen, kann der MNS abgenommen werden

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-Öffnungs- Verordnung gilt:

1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests (PCR) auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Die Überprüfung der Mitführung eines gültigen Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr, kann jederzeit, flächendeckend oder stichprobenartig durchgeführt werden.

• Flächendeckende Überprüfungen aller Personen (werden unter Berücksichtigung der standortspezifischen Inzidenz) durch die Hochschulleitung angeordnet und unangekündigt durchgeführt.

• MitarbeiterInnen/externe ReferentInnen können von ihren Vorgesetzten jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

• Studierende können von allen FH Angehörigen und externen Lehrenden jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

• Hausfremde Personen (externe Firmen, Fremddienstleiter etc.) können von allen FH Angehörigen jederzeit zur Vorlage des Nachweises aufgefordert werden.

Ausblick und Planungen für den Herbst:

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich, alle COVID-Regelungen die im Herbst möglicherweise gelten werden zu antizipieren bzw. den epidemiologischen Verlauf vorherzusehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass Präsenzbetrieb an unseren Standorten unter Einhaltung der 3G-Regel möglich sein wird.

Alle Studierenden (auch jene, die erst im Herbst beginnen, ebenso internationale Gaststudierende) und alle externen Referentinnen und Referenten der FH Wiener Neustadt, können ungeachtet ihrer Wohnsitzes, eine Impfung an einer der Teststraßen des Landes NÖ in Anspruch nehmen.

(Sollte es Probleme bei der Anmeldung geben, einfach die Adresse des jeweiligen FH Campus eingeben.)

Wir wollen daher in das Wintersemester 21/22 unter der Prämisse starten:

„Wo didaktisch sinnvoll und organisatorisch machbar, kehren wir unter Einhaltung der 3G-Regel an unsere Campusse in Präsenz zurück.“

Aufgrund des hoffentlich weiterhin positiven epidemiologischen Verlaufs, wollen wir unseren Studierenden also ab Herbst möglichst viel (didaktisch sinnvolle) Präsenz ermöglichen. Bei der Beurteilung einer möglichen Umplanung werden wir berücksichtigen, dass es dabei zu einem Spannungsfeld „didaktisch sinnvoll vs. organisatorisch machbar“ kommen kann (z.B. aufgrund bereits erfolgter Planungen, Verfügbarkeit von externen Lehrenden etc.)

In Anbetracht dessen was hinter uns liegt, sind wir jedoch sehr zuversichtlich, dass wenn wir weiterhin als Team FHWN agieren, wir auch diese Herausforderung gut bewältigen werden, und wir uns in einem „halbwegs normalen“ Wintersemester an unseren Standorten wiederfinden.

Liebe Studierende, nach einem monatelangen pandemisch bedingten Marathon mit Höhen und Tiefen, können wir mit großem Stolz festhalten, dass es uns gemeinsam gelungen ist, unser Ziel:

Kein Ort der Virusverbreitung zu sein und unseren Studierenden einen Studienfortschritt/-abschluss in der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen“, in überzeugender Art und Weise zu erreichen.

Und dafür möchten wir uns als Hochschulleitung nochmals ganz herzlich bei allen bedanken, die zur Zielerreichung beigetragen haben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben einen erholsamen Sommer, viele Stunden der Entspannung und Erholung, und wir freuen uns Sie alle im Herbst wieder gesund und voller Tatendrang an unserer Hochschule willkommen zu heißen.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, sind wir wie immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung

14.6.: Update

Liebe Studierende!

Aufgrund der erfreulichen epidemiologischen Entwicklung, hat sich die Regierung zu weiteren Öffnungsschritten entschlossen und so ist mit 10. Juni die neue COVID-Öffnungsverordnung in Kraft getreten.

Für uns als Hochschule ergeben sich daraus jedoch keine großen Änderungen, da wir bereits während der gesamten Pandemie das Privileg hatten, unsere eigenen Regeln zu definieren (und für uns z.B. Zusammenkünfte von 8 Personen in geschlossenen Räumen schon bisher möglich waren).

Daher ändert sich an unseren internen Sicherheits- und Hygienestandards derzeit grundsätzlich nichts, mit der Ausnahme, dass

mit Montag 14. Juni unsere interne Corona Ampel von derzeit Orange zurück auf Gelb gestellt wird, und der bisherige Mindestabstand in öffentlichen Bereichen von 2 auf einen Meter reduziert wird. (An den derzeit freigegebenen Hörsaalkapazitäten ändert sich dadurch nichts.)

Sollten sich die Infektionszahlen weiterhin auf derzeitigem Niveau bewegen bzw. besser werden, so gehen wir jedoch davon aus, dass mit Juli auch bei uns intern merkliche Öffnungsschritte möglich sein werden.

Bis dahin halten wir wie erwähnt an unseren derzeitigen Regelungen fest, und legen unseren Fokus auf den erfolgreichen Abschluss des Sommersesters, und freuen uns auf erholsame Sommertage.

Führen Sie bitte auch weiterhin Ihr Kontakttagebuch, um im Fall einer Infektion das „Contact-Tracing“ rasch und lückenlos zu ermöglichen.

Wir befinden uns im Endspurt eines weiteren außergewöhnlichen Semesters. Bringen wir gemeinsam das zu Ende, was wir letztes Jahr im März begonnen haben. Nämlich der Pandemie zu trotzen und als Team FHWN standortübergreifenden Zusammenhalt zu zeigen und unseren erfolgreichen Weg trotz widriger Umstände fortzuführen.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, sind wir und Ihre Studiengangsleitungen wie immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung

19.5.: Öffnungsverordnung

Liebe Studierende,

mit 19. Mai tritt die COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft, welche uns alle wieder einen ersten Schritt in Richtung Normalität bringt. Viele Monate der Einschränkungen liegen dann hinter uns, und etappenweise Öffnungsschritte liegen vor uns.

Diese Öffnungsschritte werden von Sicherheitsmaßnahmen begleitet sein, um eine negative Trendumkehr des epidemiologischen Verlaufs zu verhindern.

Wir haben uns daher dazu entschlossen, auch unsere hochschulinternen Maßnahmen/Regeln mit 19. Mai anzupassen, und diese wie bisher so klar und einfach wie möglich zu halten:

Unsere interne Corona Ampel wird von derzeit Rot zurück auf Orange gestellt.

Es gelten weiterhin unsere bisherigen Sicherheits- und Hygienestandards (insb. Einhaltung 2m Abstand und das Tragen einer FFP 2 Maske in allen öffentlich zugänglichen Bereichen, außer es ist eine mechanische Schutzeinrichtung wie z.B. eine Plexiglasscheibe vorhanden).

Dies gilt ungeachtet dessen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.

Führen Sie bitte auch weiterhin Ihr Kontakttagebuch, um im Fall einer Infektion das „Contact-Tracing“ rasch und lückenlos zu ermöglichen.

Bei Zusammentreffen von mehr als 10 Personen in einem Raum (z.B. Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Besprechungen etc.) gilt folgendes:

zusätzlich zur Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienestandards, haben alle Beteiligten (Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, externe Referentinnen und Referenten etc.) einen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr bei sich zu haben, und diesen auf Verlangen vorzuweisen.

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der COVID-Öffnungs- Verordnung gilt:

1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

6. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

7. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Jene Personen die eine Zusammenkunft von mehr als 10 Personen „leiten“, sind verpflichtet die Anwesenden zu Beginn der Zusammenkunft auf die Erbringung des Nachweises hinzuweisen, und Personen die den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht bei sich haben von der Zusammenkunft auszuschließen.

Das Vorhandensein des Nachweises kann flächendeckend oder stichprobenartig erfolgen. Diese Vorgehensweise ist mit der Studierendenvertretung abgestimmt und berücksichtigt die von der ÖH zuletzt unter Studierenden durchgeführte Umfrage.

Die Studierendenvertretung hat uns ersucht darauf hinzuweisen, dass bei den laufenden ÖH Wahlen, kein „Eintrittstest“ erforderlich ist.

Ihre Studiengangsleitungen werden sie weiterhin gezielt und so engmaschig wie erforderlich über den weiteren Studien- und Prüfungsbetrieb des verbleibenden Sommersemesters informieren.

Bibliothek:

Die Leiterin der Bibliothek wird hinsichtlich Bibliotheksnutzung eine gesonderte Info versenden.

Mensa am C1:

Die Mensa am C1 wird ab 19. Mai von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 14:30 Uhr öffnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es bisher DANK Ihrer Mithilfe großartig geschafft durch diese Pandemie zu kommen. Setzen wir den Erfolgskurs gemeinsam weiter fort, führen wir das Semester erfolgreich zu Ende, und achten wir weiterhin auf unser aller Gesundheit, sodass wir den bevorstehenden Sommer genießen und bestmöglich zur Erholung nutzen können.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, sind wir immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung

5.5.: Mai-Update

Liebe Studierende,

seit mehr als einem Jahr hält uns die Pandemie in ihren Fesseln. Wir haben es dennoch gemeinsam geschafft, dieses Jahr gut zu bewältigen. Unser Ziel, nämlich Sie gut und innerhalb der vorgesehen Zeit durch das Studium zu bringen – und gleichzeitig an der Hochschule keinen Covid-Cluster zu bilden – wurde retrospektiv mit viel Anstrengung erreicht.

Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie durch Ihre Flexibilität, Ihre Disziplin und Ihren Einsatz dazu beigetragen haben dieses Ziel zu erreichen. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihrer Studierendenvertretung sind wir weiterhin bemüht „so nah wie möglich an Ihren Problemen und Herausforderungen“ zu sein und gute Lösungen zu finden.

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, plant die Regierung erste Öffnungsschritte mit Mitte Mai. Wir haben folglich in den letzten Tagen intensiv darüber nachgedacht, wie wir das verbleibende Sommersemester gestalten wollen. Um auch Ihnen eine verlässliche Terminplanung zu ermöglichen, haben wir uns für den pragmatischen Weg entschieden, das Semester weitegehend so beenden wollen wie wir es begonnen haben: Wo es sinnvoll und ohne Qualitätsverlust möglich ist, werden wir auch weiterhin Online bleiben; nur wo Präsenz auch in dieser Phase einen deutlichen Mehrwert bringt, werden wir diese ermöglichen.

Dies ist naturgemäß sehr stark davon abhängig in welchem Studienprogramm Sie inskribiert sind und in welchem Semester Sie sich befinden. Daher wird die Entscheidung über Präsenz vs. Online, auf Studiengangsebene von Ihrer Studiengansleitung getroffen – und Ihnen in den kommenden Tagen auch kommuniziert werden.

Hochschulweit würden wir uns wünschen, wenn vor allem Studierende der Beginner- bzw. Abschlussjahrgänge die Möglichkeit erhalten, sich in ausgewählten Formaten an ihrem Campus in Präsenz begegnen zu können (selbstverständlich unter Einhaltung unserer bewährten Sicherheits- und Hygienekonzepte).

Sollte es die epidemiologische Entwicklung zulassen, würden wir uns auch über gemeinsame Sponsionsfeierlichkeiten in Präsenz sehr freuen.

Wir wünschen Ihnen noch einen guten Semesterverlauf und viel Erfolg bei ausstehenden Prüfungen!

Bleiben Sie gesund und halten wir zusammen!

Ihre Hochschulleitung

9.3.: Aktuelle COVID-Situation Wiener Neustadt

Der Gesundheitsminister hat letzten Freitag den Erlass für Bezirke mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 400 veröffentlicht. Aufgrund dieser Verordnung sind im Bezirk Wiener Neustadt Stadt Ausreisetests ab Mittwoch den 10. März vorgesehen. Als Voraussetzung für die Ermöglichung der geforderten Ausreisetests wird (seitens der Stadt) die Ausweitung der täglichen Testkapazitäten von 2.000 auf 15.000 Tests als unabdingbar angesehen. Dafür müssen die Teststraßen von aktuell 16 auf 40 ausgeweitet werden. Um dies bewerkstelligen zu können, wird neben der Arena Nova und den Kasematten ein dritter Teststandort eingerichtet (wird noch bekannt gegeben). Personell wird die Stadt ein Assistenzansuchen (300 Personen) an das Österreichische Bundesheer stellen und steht auch in Kontakt mit dem Roten Kreuz und der FHWN, um ausreichend qualifiziertes Testpersonal zur Verfügung zu haben.

Im Wesentlichen geht es darum, dass Personen die den Bezirk Wiener Neustadt Stadt verlassen wollen, bei der Ausreise (= Überschreitung der Stadtgrenzen) auf Verlangen von Einsatzorganen ein negatives Testergebnis (abgesehen von Ausnahmen, siehe unten) vorweisen müssen (die „Einreise“ ist grundsätzlich auch weiterhin uneingeschränkt möglich).

Da diese Maßnahmen, trotz aller massiver Anstrengungen, nicht bis Mittwoch umsetzbar sind, werden Personen, die bei der Ausreise kein negatives Testergebnis vorlegen können, erst mit dem Vollausbau der notwendigen Testkapazitäten (voraussichtlich) ab Samstag sanktioniert werden (die Höhe der Strafe steht derzeit noch nicht fest).

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie wenn Sie an die FHWN kommen wollen (müssen), uneingeschränkt nach Wiener Neustadt „einreisen“ können, und wenn Sie aus dem Bezirk Wiener Neustadt Stadt wieder „ausreisen“, bei einer Kontrolle ein negatives Testergebnis vorweisen müssen (oder unter eine der unten angeführten Ausnahmen fallen). Kontrollen werden grundsätzlich an allen Orten wo eine Ausreise möglich ist (Ausfahrtsstraßen, Bahnhof etc. strichprobenartig) durchgeführt werden.

Als negatives Testergebnis wird akzeptiert: ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48h) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72h).

Eine Ausreise ohne negativem Testergebnis ist möglich:

• für Personen mit überstandener COVID-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid

• für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

• zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

• für Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, Güterverkehr und Transitpassagiere (z.B. Zugreisende die Zug nicht verlassen)

• zur Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine

• für Schülerinnen und Schüler, die einen schulüblichen Antigen-Test („Nasenbohrertest“) vorweisen können

• für Personen, die in öffentlichen Organisationen (z.B. Krankenhaus) tätig sind, bei denen die Einhaltung der Testintervalle sichergestellt (und bestätigt) ist

• für Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen (inkl. deren Begleitperson)

• für Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen ( z.B. Arztbesuch) im Stadtgebiet in Anspruch nehmen (inkl. deren Begleitperson)

• für Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. (Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben.)

Für Fragen sind wir immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung

25.1.: Jänner-Update II

Der vor fast einem Jahr angekündigte „COVID-Marathon“ ist tatsächlich zu einem geworden, und eine gewisse Müdigkeit macht sich allseits bemerkbar. Die gute Nachricht ist aber, dass wir uns laut Regierung und vieler Expertenmeinungen „auf den letzten 10 km des Marathons“ befinden, wenngleich durch die neuartigen Virusmutationen zusätzlich „Gegenwind“ aufgekommen ist.

Mit 25. Jänner tritt die 3.COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft, und bringt einige Änderungen mit sich.

Vorab sei erwähnt, dass Hochschulen weiterhin vom Anwendungsbereich der COVID-Verordnung ausgenommen sind, unter den Hochschulleitungen jedoch Einigkeit herrscht, die jeweiligen hochschulinternen Sicherheitsmaßnahmen und Regelungen anzupassen.

Aufgrund der ausgezeichneten Zusammenarbeit und Gesprächsbasis mit der Studierendenvertretung, unter maßgeblicher Berücksichtigung der Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Onlineumfrage durch die ÖHFHWN, ist es uns hoffentlich gemeinsam gelungen, uns auf Regelungen und Maßnahmen zu verständigen, welche die Erreichung unseres Ziels, nämlich die Absolvierung Ihres Studiums in der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen, gewährleistet.

Mit Montag den 25. Jänner gelten daher an allen Standorten der FHWN folgende Regeln:

Unsere interne Ampel bleibt weiterhin auf ROT gestellt.

Beim Betreten der Hochschulgebäude, sowie in allen allgemein zugänglichen Bereichen (Gängen, Sanitäranlagen, Teeküchen etc.), ist verpflichtend eine FFP2 Maske zu tragen.

An jedem Servicepoint unserer Standorte, liegen ab sofort FFP2 Masken für „Notfälle“ auf (zB. eigene Maske vergessen/verloren).

Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens 2 Metern durchgängig einzuhalten. Dieser Abstand darf nur unterschritten werden, wenn eine FFP2 Maske getragen wird oder eine mechanische Schutzvorrichtung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist.

Die FFP2 Maske kann dann abgenommen werden, wenn ein durchgängiges Einhalten des 2 Meter Abstandes gewährleistet ist (z.B zugewiesener Sitzplatz im Hörsaal).

Lehr und Forschungsbetrieb (bis Ostern):

Wir werden (aus heutiger Sicht) bis zumindest Ende der Osterferien im „Distance-Betrieb“ bleiben.

Es können aber weiterhin nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen (unter strikter Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienevorgaben) in Präsenz stattfinden.

Bei der Beurteilung der Frage, welche Präsenzen zur Ermöglichung des Studienfortschrittes unbedingt erforderlich sind und auch nicht substituiert werden können, wird ein strenger Maßstab angelegt. Alle Präsenzveranstaltungen werden dahingehend geprüft, und durch die zuständige Studiengangsleitung freigegeben. Es hat sich auch als vorteilhaft erwiesen, dass die geplanten Präsenzen mit den Jahrgangsvertretungen/LV-Verantwortlichen und den zuständigen Studiengangsleitungen vorab besprochen werden.

Nach erfolgter Bedarfserhebung für schriftliche Prüfungen, werden wir versuchen für Prüfungstage großflächige Räume (z.B. Messehallen) bereit zu stellen.

Mündliche Prüfungen können (wie im ersten und zweiten Lockdown) in festgelegten Räumen mit mechanischen Schutzeinrichtungen stattfinden.

Bei sämtlichen Präsenzveranstaltungen ist von allen Beteiligten eine FFP2 Maske verpflichtend zu tragen, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann.

Bei Präsenzeinheiten ist auf regelmäßiges Lüften zu achten!

Auch bei kurzzeitigem Unterschreiten des 2 Meter Abstandes (z.B. Prüfungsaufsicht, Austeilen von Prüfungsangaben) ist ausnahmslos eine FFP2 Maske zu tragen.

Um Ihnen einen erfolgreichen Studienfortschritt zu ermöglichen, wollen wir, neben der Abhaltung absolut notwendiger Präsenzveranstaltungen und qualitätsvoller Onlineformate, jedenfalls auf ein ausreichendes Angebot von Prüfungsterminen (auch zusätzliche wenn erforderlich) achten.

Bezüglich Nutzung der Bibliothek ergeht eine gesonderte Information.

Der Forschungsbetrieb kann unter den oben genannten Regelungen (2 Meter Abstand oder FFP2 Maske) wie bisher durchgeführt werden.

Allgemein:

• Weder für Studierende noch für MitarbeiterInnen ist derzeit eine „Testpflicht“ bzw. ein „Freitesten“ geplant. Sollte es für einzelne Präsenzformate Sinn ergeben vorab Schnelltests durchzuführen, wird die verantwortliche LV-Leitung dies mit unseren ExpertInnen der Fakultät Gesundheit abklären. Grundsätzlich sollten in den nächsten Tagen auch in allen Bezirken Österreichs Schnellteststraßen eingerichtet werden, welche kostenlos in Anspruch genommen werden können.

Liebe Studierende, liebe Lehrende, unterstützen und helfen wir uns in diesen fordernden Wochen in der Art und Weise, wie wir es bisher schon beeindruckend getan haben. Ziehen wir an einem Strang und „beißen“ wir auch die kommenden Wochen durch!

Der Frühling steht vor der Tür und der Sommer naht! Und somit auch hoffentlich wieder eine Zeit, die uns Schritt für Schritt in die Normalität zurückbringt!

Für Fragen und Anliegen sind wir immer für Sie da!

mit besten Grüßen

Ihre Hochschulleitung

7.1.: Jänner Update

Wir hoffen, Sie konnten mit Ihren Lieben ein paar ruhige Tage verbringen und die Zeit zur Erholung nutzen! Wir wünschen Ihnen für 2021 viel Kraft und Zuversicht, vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit!

Leider wird uns die Pandemie aber auch noch die nächsten Wochen und Monate beschäftigen. Trotz der laufenden Diskussionen und damit einhergehender Ungewissheiten, haben wir uns dennoch dazu entschlossen, gewisse Rahmenbedingungen zu antizipieren bzw. Regelungen zu treffen, welche Planungssicherheit für die nächsten Wochen geben sollten.

Unsere interne Ampel bleibt weiterhin auf ROT gestellt.

Wir werden das restliche Wintersemester (wo immer es sinnvoll möglich ist) im „Distance-Betrieb“ bleiben, es können aber weiterhin nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen (unter strikter Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienevorgaben) in Präsenz stattfinden.

Ob eine LV bzw. Prüfung in Präsenz stattfinden kann, ist durch die zuständige Studiengangsleitung zu entscheiden.

Der Forschungsbetrieb kann wie bisher durchgeführt werden.

Einschränkungen für Präsenzen ergeben sich am City Campus. In der Zeit von Freitag 15. bis einschließlich Sonntag 17. Jänner, wird nämlich im Kirchenschiff erneut eine Teststraße für die Massentestungen in der Stadt Wiener Neustadt eingerichtet.

D.h. der Haupteingang über die Schlögelgasse, als auch der gesamte Bereich Servicepoint und das Kirchenschiff, werden als für den Testbetrieb gesperrte Flächen ausgewiesen. Der Rest vom City Campus kann uneingeschränkt unter den oben genannten Bedingungen genutzt werden, einzig mit der Vorgabe, dass der Zugang über den Eingang Wissensturm zu erfolgen hat.

Wir haben mit der Behörde vereinbart, dass alle ReferentInnnen und Studierende der FHWN (ungeachtet ihres Wohnsitzes) an der Testung am City Campus teilnehmen können.

Falls Sie nicht in Wiener Neustadt wohnen, geben Sie bitte bei der Anmeldung zum Test (entweder vorab online oder direkt vor Ort) als Wohnadresse nicht den eigenen Wohnsitz an, sondern nennen die Adresse vom City Campus als Wohnsitz (Schlögelgasse 22-26, 2700 Wiener Neustadt).

Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Starten wir mit Zuversicht ins neue Jahr, und zeigen wir als Team FHWN, dass wir wie im letzten Jahr unseren Erfolgskurs trotz schwieriger Umstände fortsetzen werden!

Bei Fragen und Unsicherheiten sind wir und die zuständigen Studiengangsleitungen immer für Sie da!

7.12.: FHWN weiterhin ROT

Unsere interne Ampel bleibt weiterhin auf ROT gestellt, wenngleich anzumerken ist, dass sich ROT wieder in Richtung Orange bewegt. Die erwartete Rückschaltung auf Orange bleibt deshalb aus, da sich die Infektionszahlen in der Altersgruppe 18 bis 30 Jährige, nicht so rückläufig entwickelt haben wie erhofft.

Dies bedeutet, dass wir weiterhin wo sinnvoll möglich im „Distance-Betrieb“ bleiben, aber im Zeitraum von 07. bis 24. Dezember nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen (unter strikter Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienevorgaben) in Präsenz stattfinden können.

Hinsichtlich der angekündigten Quarantänemaßnahmen bei Ein/Ausreise aus Österreich gibt es noch keinen Verordnungsentwurf, es wird aber seitens BMBWF darauf hingewirkt, dass Ein/Ausreisen zu Studien- bzw. Forschungszwecken, als „beruflich bedingte“ Reisen, und somit als Ausnahme für die angekündigten Quarantänemaßnahmen in den Verordnungstext aufgenommen werden.

Der Forschungsbetrieb kann wie bisher durchgeführt werden.

Auch der Bibliotheksbetrieb kann ab 07. Dezember wieder hochgefahren werden (mit Ausnahme der Bibliothek am City Campus, welche erst mit Mittwoch 16. Dezember öffnet, siehe unten), sodass die Entlehn- und Rückgabevorgänge wieder vor Ort durchgeführt werden können, und auch die Bibliotheksflächen (unter strikter Einhaltung der Mindestabstände) als Lern- und Leseflächen genutzt werden können.

Einschränkungen für Präsenzen ergeben sich allerdings am City Campus. In der Zeit von Samstag 12. bis einschließlich Dienstag 15. Dezember, wird nämlich im Kirchenschiff eine Teststraße für die Massentestungen in der Stadt Wiener Neustadt eingerichtet.

D.h. der Haupteingang über die Schlögelgasse, als auch der gesamte Bereich Servicepoint und das Kirchenschiff, werden als für den Testbetrieb gesperrte Flächen ausgewiesen. Der Rest vom City Campus kann uneingeschränkt unter den oben genannten Bedingungen genutzt werden, einzig mit der Vorgabe, dass der Zugang über den Eingang Wissensturm zu erfolgen hat.

Seitens BMBWF wurde mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen hinsichtlich des Studienbetriebs im Jänner getroffen werden können, da dies wiederum vom Infektionsgeschehen über Weihnachten/Neujahr abhängig ist.

Es erging erneut der Appell an uns Hochschulen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch unsere Studierenden zu ersuchen, gerade in den bevorstehenden Tagen und Wochen bis zu Jahreswechsel, uns auch in unserer Freizeit besonders sorgsam zu verhalten.

Sollte es zu weiteren Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Bei Fragen und Unsicherheiten sind wir immer für Sie da!

17.11.: Covid-19 Ampelschaltung ROT

Aufgrund der letzten Pressekonferenz der Bundesregierung dürfen wir Ihnen aktuelle Informationen unsere Hochschule betreffend zukommen lassen.

Gleich vorweg der rechtliche Rahmen: Wir sind als Hochschule weiterhin formaljuristisch von der ab 17. November geltenden COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ausgenommen. D.h. wir sind weiterhin (den hochschulinternen Betrieb betreffend) autonom und haben uns die diesbezüglichen Regulatorien „selbst zu verordnen“. Diesbezüglich haben wir natürlich die die Allgemeinheit betreffenden Regeln (z.B. Ausgangsbeschränkung) zu berücksichtigen.

Unsere interne Ampel wird ab Dienstag, 17. November bis einschließlich 6. Dezember an allen Standorten auf ROT gestellt.

Es wurde abermals von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern darauf hingewiesen, dass die kommenden Wochen entscheidend sein werden, ob die Intensivbettenkapazität in Österreich ausreichen wird oder nicht.

Wir alle sind sowohl als Bürgerinnen und Bürger in unserer Freizeit, als auch in unserer beruflichen Funktion dazu angehalten, unser Bestmögliches zu tun um bei der Bewältigung der Pandemie einen Beitrag zu leisten.

Es erging erneut der Appell an uns Hochschulen, unseren Kernbetrieb (Lehre, Prüfungen und Forschung) so gut es nur irgendwie geht (und wo immer es möglich ist) auch online fortzuführen.

Der Weg von und zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstätte (Hochschule) gilt als berechtigter Grund den privaten Wohnbereich zu verlassen.

Lehre:

Ausschließlich jene Aktivitäten, die nicht sinnvoll online substituiert werden können, können auch weiterhin unter Einhaltung aller angemessenen und zu dokumentierenden Schutzmaßnahmen in Präsenz abgehalten werden. Lehrende sind gebeten, ihren Studierenden diese Ausnahme vom Lockdown unter Hinweis auf die Schutzmaßnahmen als Privileg zu erklären, das Hochschulen jederzeit entzogen werden kann, das Studierende vor Zeitverlust bewahren soll und ein hohes Maß an Eigenverantwortung erfordert.

Wir wurden ersucht, insbesondere den Zeitraum bis 06. Dezember nochmals zu prüfen, und Präsenzveranstaltungen (Labor, Prüfungen etc.) nur in jenen Fällen abzuhalten, in welchen eine Substituierung/Verschiebung/Onlineformat unmöglich und unabdingbar für den Studienerfolg ist. Ob eine LV bzw. Prüfung in Präsenz stattfinden kann, ist durch die zuständige Studiengangsleitung zu entscheiden.

Für Forschung erforderliche Infrastruktur bleibt weiterhin zugänglich.

Veranstaltungen finden bis einschließlich 6. Dezember grundsätzlich keine statt.

Konkrete Maßnahmen und Regeln (Großteil wie bisher):

• Es gilt weiterhin die Verpflichtung, in allen Gebäuden der FH einen MNS zu tragen. Dieser kann in geschlossenen Räumen dann abgenommen werden, wenn man sich auf einem Sitzplatz befindet und der Mindestabstand von 2 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Ein MNS ist auch dann nicht verpflichtend zu tragen, wenn durch eine mechanische Schutzeinrichtung (z.B. stationäre Plexiglasscheibe) ausreichend Schutz gegeben ist.

Sollte in Ausnahmefällen ein 1m-Abstand nicht durchgängig eingehalten werden können (z.B. spezielle Laborsituationen), haben alle Beteiligten verpflichtend eine FFP 2 Maske zu tragen.

• Seit 7. November dürfen (Kinn-)Visiere und „face shields“ nicht mehr als Ersatz für einen Mund-Nasenschutz verwendet werden.

• Das durchgängige Einhalten eines Mindestabstandes von einem Meter ist seit Sonntag den 25. Oktober 00:00 Uhr für Personen die nicht im selben Haushalt leben auch beim Betreten öffentlicher Orte im Freien (z.B. Campusgelände) verpflichtend.

• Alle Verdachtsfälle, Testergebnisse bzw. sonstig seitens der Behörde verhängten „Covid-Maßnahmen“ (Absonderungsbescheid etc.), sind Study Services zu melden. Sämtliche Daten werden ausschließlich für gesetzlich verpflichtende Maßnahmen (Epidemiegesetz) verwendet.

• Alle Verdachtsfälle haben bis zur Abklärung des Status bzw. dem Vorliegen eines Testergebnisses der Hochschule fern zu bleiben.

• Bibliotheken werden grundsätzlich geschlossen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für Studierende ist die Abholung von vorbestellten Medien vor Ort möglich. Abholzeiten und -orte werden gesondert per Mail und via Homepage bekanntgegeben.

Sollte es zu weiteren Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen Ihren Studienfortschritt zu ermöglichen!

Bei Fragen und Unsicherheiten sind wir immer für Sie da!

2. 11.: Covid-19 Ampelschaltung ORANGE

Aufgrund der neuesten Pressekonferenz der Bundesregierung und der darauf folgenden Krisensitzung im BMWFW dürfen wir Ihnen aktuelle Informationen unsere Hochschule betreffend zukommen lassen.

Gleich vorweg der rechtliche Rahmen: wir sind als Hochschule weiterhin formaljuristisch von der ab kommenden Dienstag geltenden COVID-Maßnahmenverordnung ausgenommen. D.h. wir sind weiterhin (den hochschulinternen Betrieb betreffend) autonom und haben uns die diesbezüglichen Regulatorien „selbst zu verordnen“. Diesbezüglich haben wir natürlich die die Allgemeinheit betreffenden Regeln (z.B. Ausgangsbeschränkung nach 20:00 Uhr) zu berücksichtigen.

Unsere interne Ampel wird mit Montag 02. November an allen Standorten auf ORANGE gestellt.

Es wurde mehrmals von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern darauf hingewiesen, dass der Monat November ein richtungsweisender sein wird. Das bundesweite Ziel ist es, die exponentiell steigenden Infektionszahlen mit einem zweiten Shut-Down zu durchbrechen, und wenn dies gelingt, die einschränkenden Maßnahmen im Dezember wieder schrittweise zurück zu nehmen.

Der Auftrag für uns Hochschulen lautet, den Betrieb (Lehre, Prüfungen und Forschung) so gut es nur irgendwie geht fortzuführen.

Im concreto ergeben sich hinsichtlich unseres letzten Updates folgende Änderungen:

Lehre und Forschung:

Ist grundsätzlich weiterhin wie geplant möglich. Dabei ist auf unsere FHWN internen Vorgaben (Abstands-/Hygieneregeln, max. Hörsaalbelegung etc.) besondere Achtsamkeit zu legen.

Wenn möglich (insbesondere in didaktischer und studienrechtlicher Hinsicht) und vom (Umplanungs)Aufwand her betrachtet auch vertretbar, sind Lehrveranstaltungen in hybrider bzw. in online Form anzubieten.

Alle Aktivitäten die nicht sinnvoll online substituiert werden können, können auch weiterhin unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen in Präsenz abgehalten werden. Überall dort wo es allerdings sinnvoll möglich ist, sind wir dazu angehalten, auf online/hybrid Betrieb umzustellen.

Präsenzveranstaltungen sind so zu planen, dass die An/Abreise teilnehmender Personen nicht innerhalb der angekündigten Ausgangsbeschränkung von 20:00 bis 06:00 Uhr liegt.

Bei allen Umplanungen ist Rücksprache mit der Jahrgangsbetreuung in den Study Services zu halten, um sicherzustellen, dass die Änderungen im System erfasst sind und dass die Fernlehre im Hinblick auf bestehende Präsenzlehre davor oder danach zeitlich für die Studierenden organisierbar ist.

Veranstaltungen:

Sind weiterhin möglich, wenn diese als unabdingbarer Teil unserer hochschulischen Kernaufgaben gesehen werden können.

Sponsionen (und diese Entscheidung ist äußerst schwer gefallen) werden ab sofort an keinem unserer Standorte mehr abgehalten. Die Studiengangsleitungen informieren diesbezüglich ihre davon betroffenen Studiengänge über weitere Details. Gerne laden wir die davon betroffenen Studierenden zu einem feierlichen Akt im nächsten Jahr (wenn sich die Lage hoffentlich wieder entspannt hat) ein.

Konkrete Maßnahmen und Regeln:

• Es gilt weiterhin die Verpflichtung, in allen Gebäuden der FH einen MNS zu tragen. Dieser kann dann abgenommen werden, wenn man sich auf einen Sitzplatz befindet (Hörsaal, Arbeitsplatz etc.) und der Mindestabstand von 1 Meter durchgehend eingehalten werden kann. Ein MNS ist auch dann nicht verpflichtend zu tragen, wenn durch eine mechanische Schutzeinrichtung (z.B. stationäre Plexiglasscheibe) ausreichend Schutz gegeben ist.

Sollte in Ausnahmefällen der Abstand nicht durchgängig eingehalten werden können (z.B. spezielle Laborsituationen), haben alle Beteiligten verpflichtend eine FFP 2 Maske zu tragen.

• Ab 07. November dürfen (Kinn-)Visiere und „face shields“ nicht mehr als Ersatz für einen Mund-Nasenschutz verwendet werden.

• Das durchgängige Einhalten eines Mindestabstandes von einem Meter ist seit Sonntag den 25. Oktober 00:00 Uhr für Personen die nicht im selben Haushalt leben auch beim Betreten öffentlicher Orte im Freien (z.B. Campusgelände) verpflichtend.

• Alle Verdachtsfälle, Testergebnisse bzw. sonstig seitens der Behörde verhängten „Covid-Maßnahmen“ (Absonderungsbescheid etc.), sind Study Services zu melden. Sämtliche Daten werden ausschließlich für gesetzlich verpflichtende Maßnahmen (Epidemiegesetz) verwendet.

• Alle Verdachtsfälle haben bis zur Abklärung des Status bzw. dem Vorliegen eines Testergebnisses der Hochschule fern zu bleiben.

• Sollte innerhalb eines Studienganges (bzw. einer klar definierbaren Kohorte) ein positiver Fall auftreten, und diese Person in der infektiösen Zeit an Präsenzlehrveranstaltungen teilgenommen haben, so wird der Studienbetrieb unverzüglich für 10 Tage auf distance umgestellt, und die betroffenen Studierenden werden ersucht der Hochschule für diesen Zeitraum fern zu bleiben. Diese Maßnahme wird von der zuständigen Studiengangsleitung (nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulleitung) den Studierenden kommuniziert.

• Bibliotheken bleiben weiterhin geöffnet, allerdings nur mehr für die Entlehnung und Rückgabe von Medien (kein Aufenthalt zum Lesen und Lernen).

Um Ihnen bestmögliche Planungssicherheit zu geben, werden wir an diesen Maßnahmen bis Ende Dezember 2020 festhalten.

Unsere bereits getroffenen Maßnahmen und Planungen, werden es uns ermöglichen, unseren Grundauftrag auch weiterhin bestmöglich zu erfüllen!

Sollte es zu weiteren Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Halten wir alle zusammen, unterstützen wir uns gegenseitig und bitte achten Sie auch auf sich und ihr Umfeld in dieser herausfordernden Zeit.

Bei Fragen und Unsicherheiten sind die zuständigen Studiengansleitungen, die Ihnen Detailinformationen zu den Lehrveranstaltungen geben, immer für Sie da!

7.10.: Zehn-Punkte-Programm "Gemeinsam gegen Corona"

Die aktuelle durch das Corona-Virus ausgelöste Lage ist nach wie vor eine Herausforderung mit weitreichenden Auswirkungen auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche. Es ist eine gemeinsame Aufgabe aller, die Ausbreitung der Infektion zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. In diesem Kontext sind selbstverständlich auch Universitäten und Hochschulen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Zugleich muss das Bildungs- und Hochschulsystem auch unter „Corona-Bedingungen“ in Lehre und Forschung funktionstüchtig bleiben und auf diese Weise seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

Die Universitäten und Hochschulen gehen angesichts dieser beiden Herausforderungen gut vorbereitet in das Studienjahr 2020/21 und haben in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung des „COVID-19-Leitfadens für den gesicherten Hochschulbetrieb“ im Rahmen ihrer Autonomie, ihrer jeweiligen spezifischen Situation, Größe und fachlicher Ausrichtung entsprechend umfangreiche Regularien und Konzepte erarbeitet. Die folgenden zehn Punkte fassen die wichtigsten Maßnahmen nochmals zusammen.

1. Wer krank ist, soll zu Hause bleiben

Das Sars-CoV-2-Virus ist unberechenbar und infektiös. Daher bergen Kontaktsituationen mit einer an Covid-19-erkrankten Person ein sehr hohes Ansteckungsrisiko für die Personen im unmittelbaren Umfeld. Nur wer gesund ist, soll daher am Lehr-, Prüfungs-, Forschungs-, und Verwaltungsbetrieb teilnehmen. Wer krank ist, soll dem Universitäts- bzw. Hochschulbetrieb fernbleiben.

2. Verantwortung beginnt bei Eigenverantwortung

Wer auf sich selbst schaut, schaut auch auf seine Universität bzw. Hochschule und seine Studien- und Arbeitskolleg/inn/en. Nur gemeinsam bekämpfen wir die Corona-Pandemie. Dabei ist Eigenverantwortung gefragt! Die Einhaltung des jeweiligen Mindestabstands an der einzelnen Universität bzw. Hochschule sowie die allgemeinen Hygiene- bzw. Gesundheitsregeln (Handhygiene, regelmäßiges Lüften etc.) sind nicht beendet, sobald man die Vorlesung oder das Seminar verlässt. Die Eigenverantwortung betrifft insbesondere auch

Aktivitäten im privaten bzw. außerhochschulischen Bereich. Bei Partys, privaten Treffen und Feiern ist das Ansteckungsrisiko bekanntlich besonders hoch.

3. Eigenverantwortlich handelt, wer immer Maske trägt

Die Maske schützt am besten gegen eine weitere Verbreitung der Sars-CoV-2-Infektion und deshalb ist im gesamten Universitäts- bzw. Hochschulbereich immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der jeweilige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch für den Hörsaal oder das Labor. Darüber hinaus liegt es in der Eigenverantwortung der Universitäts- und Hochschulangehörigen, durch das ständige Tragen von Masken zur allgemeinen Sicherheit beizutragen.

4. Digital, präsent, hybrid: Bei Lehrveranstaltungen ist Flexibilität gefragt

Das Wintersemester 2020/21 ist als hybrides Semester geplant. Die Bandbreite, wie Lehrveranstaltungen abgehalten werden können, reicht von rein digital (Distance Learning) wie auch rein in Präsenzform vor Ort bis hin zu den verschiedensten Mischformen. Wie genau, dazu wurden von den Universitäten und Hochschulen in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung des „Leitfadens für den gesicherten Hochschulbetrieb“ Sicherheitskonzepte erarbeitet. Diese Konzepte berücksichtigen vorhandene Gegebenheiten (räumlich/personell/inhaltlich) ebenso wie die aktuelle Infektions- bzw. Risikolage.

5. Präsenzprüfungen und Besprechungen sind möglich – mit wenigen Teilnehmer/innen und unter Einhaltung des Mindestabstands

Die Corona-Pandemie hindert die Universitäten bzw. Hochschulen nicht daran, Präsenzprüfungen und Besprechungen vor Ort durchzuführen. Das wird durch die erarbeiteten Sicherheits- und Schutzkonzepte möglich, die das entsprechend notwendige Schutzniveau sicherstellen. Dabei ist der jeweils geltende Mindestabstand einzuhalten. Das gilt insbesondere für die künstlerische Ausbildung, praktische Übungen und Labortätigkeiten, für die darüber hinausgehende Maßnahmen gelten können.

6. Lehrveranstaltungen (und schriftliche Prüfungen) und Großveranstaltungen mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen

Neben dem Tragen einer Maske ist Abstand halten das wirksamste Mittel gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie. Daher sollten Lehrveranstaltungen und schriftliche Prüfungen mit einer größeren Zahl an Teilnehmer/innen stets in Räumlichkeiten abgehalten werden, die mindestens für die doppelte Personenanzahl ausgelegt sind. Es empfiehlt sich außerdem, die einzelnen Sitzplätze entsprechend zu kennzeichnen bzw. durchzunummerieren und diese mit einer entsprechenden Nummer zu erfassen. Die jeweilige Universität bzw. Hochschule bestimmt, welche Maßnahmen sie setzt, um ein

Kontaktpersonenmanagement sicherzustellen. Bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist auf ein angemessenes Zugangs- und Abgangsmanagement zu achten.

Bei Großveranstaltungen – als empfohlener Richtwert ist ab 250 Teilnehmer/innen von einer solchen auszugehen – haben Universitäten bzw. Hochschulen besondere Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen. Sie können die Zuteilung fixer Sitzplätze umfassen. Durch ein professionelles Zugangs- und Abgangsmanagement ist zu garantieren, dass es zu keinen Massenansammlungen vor dem Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung kommen kann.

7. Digital kann Präsenz bei Praktika und praktischen Übungen nur schwer ersetzen

Das Wintersemester 2020/21 steht unter dem Vorzeichen der Flexibilität, weil das aktuelle Infektionsgeschehen sich rasch ändern kann. Aufgrund dessen wird es einzelne Praxislehrveranstaltungen und andere Praktika wie Exkursionen, Sprachreisen und Ähnliches geben, für die nur schwer eine digitale Umsetzung möglich sein wird. Freilich bemühen sich die Universitäten und Hochschulen darum, passende Ersatzformate zu finden. Aber das wird nicht immer gelingen.

8. Nutzung der Bibliotheken und der Lesesäle unter strengen Auflagen

Im Wintersemester 2020/21 ist ein beinahe regulärer Bibliotheksbetrieb vorgesehen. Die Entlehnung und Rückgabe von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien ist – wie sonst auch – innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Allerdings sind die Zu- und Abgänge entsprechend zu regeln, damit keine Personenansammlungen auftreten können.

Die Lesesäle und Lernräume können unter den entwickelten, strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften benutzt werden. Sie umfassen unter anderem Anmeldesysteme und fix definierte Sitzplätze. In jedem Fall ist auf die strenge Einhaltung des an der Universität bzw. Hochschule geltenden Mindestabstands und der Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen zu achten.

9. Forschen mit Sicherheitsabstand oder im Home Office

Im Bereich der Forschung kommt es zu organisatorischen Adaptierungen, insbesondere für größere Forschungsteams bzw. dort, wo aufgrund der räumlichen Gegebenheiten oder Arbeitserfordernisse die Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht möglich ist. Für diese Situationen wurden im Rahmen der Sicherheitskonzepte der Universitäten und Hochschulen spezifische Raumnutzungskonzepte entwickelt, die auch die Möglichkeit von Homeoffice umfassen. Aus epidemiologischen Gründen muss gewährleistet sein, dass stets dieselben

Personengruppen zusammenarbeiten. Für alle Forschenden gilt, dass die geltende Abstandsregel sowie die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten sind.

10. Studierendenheime sind jetzt keine Partyzonen

Studierendenheime sind unzweifelhaft wichtige Orte des gemeinsamen Wohnens und Lernens. Ebenso sind Studierendenheime in der Vergangenheit auch oft Orte legendärer Partys und Events gewesen. Die bisherigen Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass Feiern und Partys der „optimale Ort“ sind, um das Virus zu übertragen und sich gegenseitig anzustecken. Zahlreiche Cluster, die insbesondere junge Menschen umfassen, gehen auf private Veranstaltungen zurück.

Im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns ist es unverantwortlich, in dieser aktuellen Risikolage ein solches Event zu veranstalten. Daher haben bereits etliche Heimträger ein entsprechendes Partyverbot, das einzuhalten ist, für ihre Häuserverfügt und die entsprechenden Räume gesperrt.

26.8.: Semesterstart mit Risikostufe „Gelb“ - Infos für Studierende & externe Lehrende

Vorgehensweise bei Präsenzveranstaltungen an der Fachhochschule Wiener Neustadt im Wintersemester 2020/21: Wir halten an einem Mindestabstand von einem Meter – auch in allen Lehrräumen – fest. Dies bedingt, dass wir die Lehrveranstaltungen hybrid planen, das heißt in Präsenz soweit es die reduzierten Kapazitäten zulassen, darüber hinaus in Fernlehre. Detailinformationen bzw. ggf. abweichende Informationen für Ihren Studiengang erhalten Sie von Ihrer Studiengangsleitung.

Mittels Ampelsystem werden die Sicherheitsmaßnahmen der jeweiligen Risikostufe angepasst, die Festlegung der jeweiligen Risikostufe erfolgt durch die Hochschulleitung. Die jeweilig gültige Risikostufe wird an allen Standorten bei allen Eingängen tagesaktuell ausgehängt sein. Sollte sich die Risikostufe ändern, werden wir Sie zusätzlich unverzüglich per Mail informieren - auch wenn weitere Maßnahmen bzw. weitere Regelungen erforderlich werden. Bitte rufen Sie daher Ihre Mails regelmäßig ab!

Ampelsystem: Was bedeuten die einzelnen Risikostufen?

  • Grün: Einhaltung unserer allgemeinen Sicherheits- und Hygieneregeln (siehe unten; insbesondere ein Meter Sicherheitsabstand, und wo dieser unterschritten wird ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend (oder eine mechanische Schutzbarriere wie z. B. Plexiglasscheibe ist vorhanden).
  • Gelb: wie Grün, zusätzlich ist bei Betreten der Hochschule und in allen öffentlich zugänglichen Bereichen (Gang, Aula, Lift, Bibliothek, Verkehrs- und Sanitärflächen etc.) ein MNS durchgehend verpflichtend zu tragen. Im Hörsaal, Seminarraum, Lesesaal und Labor sowie in Büro und Besprechungsräumen kann der MNS abgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Mindestabstand von einem Meter durchgängig eingehalten wird.
  • Orange: wie Gelb, zusätzlich sind alle Aktivitäten (Lehre/Büroarbeit etc.) in den online/distance Betrieb zu verlagern, wenn dies ohne großen Qualitätsverlust bzw. Umplanungsaufwand möglich ist.
  • Rot: Lockdown, ausschließlich jene Tätigkeiten sind in Präsenz durchzuführen, welche nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden können, und bei Nichtdurchführung zu einem erheblichen Nachteil/Schaden für Mitarbeiter*innen, Studierende bzw. für die FH in ihrer Gesamtheit führen würden.

Wir haben uns dazu entschlossen, an allen Standorten ab sofort mit Risikostufe „Gelb“ zu „starten“. Dies vor dem Hintergrund vieler Urlaubsrückkehrer*innen und Erstsemestriger aus dem Ausland und in der Hoffnung, bald auf „grün“ wechseln zu können.

Allgemeine Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Studierende und externe Lehrende

  • Sollten Sie ein COVID-19 Verdachtsfall sein, so haben Sie unverzüglich Study Services zu informieren und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses der Hochschule fern zu bleiben.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihre Kontaktdaten im Intranet und aktualisieren Sie diese, wenn sie sich geändert haben (direkt nach dem Einstieg ins Intranet ersichtlich; als „alternate“ Email ist Ihre private Email-Adresse einzutragen; die Telefonnummer kann ab Anfang September kontrolliert werden). Es ist wichtig, dass wir sie im Verdachtsfall schnell informieren können!
  • Bitte beobachten Sie eigenverantwortlich Ihren Gesundheitszustand.
  • Führen Sie ein Kontakttagebuch (so kann bei einem Krankheitsverdacht sehr schnell Ihr Kontaktkreis informiert und getestet werden und einem gänzlichen Shutdown entgegengewirkt werden).
  • Bitte haben Sie stets einen MNS bei sich - das Tragen eines MNS (oder Gesichtsschild) ist je nach Risikostufe/Ampelsystem bzw. bei Unterschreitung des ein Meter Abstandes verpflichtend! Für den Notfall steht ein Kontingent am Servicepoint bereit.
  • Führen Sie nach Betreten des Gebäudes eine hygienische Händedesinfektion durch (Desinfektionsmittelspender finden Sie in den Eingangsbereichen). Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit warmen Wasser und Seife.
  • Achten Sie bitte auf Atemhygiene: halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt.
  • Bei allen Lehrveranstaltungen sind verpflichtend Anwesenheitslisten zu führen, auf denen der/die Lehrende die Anwesenheit der Studierenden vermerkt (Eintrag nach Aufrufen des Namens; kein Herumreichen der Liste aus Hygienegründen!). Die Anwesenheitslisten sind nach jeder Lehrveranstaltung vom Referenten im persönlichen Referentenfach (Externe) bzw. im allgemeinen STG/Instituts/Fakultätsfach (Interne) im Referentenzimmer zu hinterlegen (am Campus Rudolfinerhaus verbleibt die Anwesenheitsmappe im LV-Raum). Die Anwesenheitslisten müssen sich zu jedem Zeitpunkt an der FH befinden! Die Verantwortung für die Abgabe der Listen liegt bei der jeweiligen LV-Leitung laut Datenbank/Stundenplan.
  • Beachten Sie die Sitzanordnung unter Einhaltung des ein Meter Abstandes in den Lehrräumen.
  • Die Lehrräume werden zwischen den Lehrveranstaltungen gereinigt, sofern ein Gruppenwechsel stattfindet, bzw. stehen gegebenenfalls Desinfektionstücher stehen zur Verfügung.
  • Sorgen Sie eigenverantwortlich für eine regelmäßige (mindestens) stündliche Durchlüftung der Räume, in Räumen ohne Fenster oder Räumen mit Fenster ohne Öffnungsfunktion sorgt eine mechanische Lüftung für den Luftaustausch.
  • Beim notwendigen Aufenthalt auf dem Campus vor, zwischen und nach den Lehrveranstaltungen ist ebenfalls stets ein Meter Abstand einzuhalten.

Für darüber hinausgehende Informationen bzw. offene Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangsleitung!

Unser Ziel für das kommende Wintersemester ist weiterhin, unsere Gesundheit bestmöglich zu schützen und unseren Studierenden einen erfolgreichen Studienfortschritt/-abschluss zu ermöglichen.

22. Juli: Mund-Nasen-Schutz in der Bibliothek im Zentrum wieder verpflichtend

Aufgrund der derzeit wieder steigenden Zahl der Corona Fälle und nach Abstimmung mit den behördlichen Stellen ist ab Mittwoch, den 22. Juli in der Bibliothek im Zentrum das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder verpflichtend.

Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des City Campus, insbesondere Lesesaal, Servicepoint und Bibliotheksbereich im Untergeschoss und ist bis zum Ende der Sommerferien vorgesehen.

Zudem bitten wir Sie weiterhin um die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m und um die Beachtung der Handhygieneregeln.

19. Juni: Bibliothek im Zentrum wieder im Präsenzbetrieb

Seit Beginn des COVID bedingten Lockdowns, gab es für Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek im Zentrum „nur“ die Möglichkeit sämtliche Medien online zu nutzen bzw. nach Vorbestellung abzuholen. Durch die nunmehr verfügten Lockerungsmaßnahmen ändert sich dieser Umstand – ab 23. Juni kehrt die Bibliothek im Zentrum wieder zurück in den Vollbetrieb.

Bestellung online, Ausleihe zu festgelegten Zeiten, kein Schmökern in den atmosphärischen Räumen der schönen Bibliothek möglich – die Corona-Pandemie hatte leider auch Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek im Zentrum. Das Bibliotheksteam war stets bemüht, allen Leseratten wie auch Studierenden, die Medien dringend für die Bearbeitung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten benötigten, zumindest eingeschränkt Zugang zu den vielen entlehnbaren Medien zu verschaffen.

Ab Dienstag, den 23. Juni öffnen sich die Tore der Bibliothek im Zentrum nun wieder. Die Öffnungszeiten für die Sommermonate richten sich nach den Ergebnissen einer Online-Befragung der Nutzerinnen und Nutzer: Von Dienstag bis Freitag wird die Bibliothek im Zentrum von 10 bis 18 Uhr, am Samstag von 10 bis 16 Uhr geöffnet sein. Ab September gelten wieder die vor Corona gewohnten Öffnungszeiten.

"Wir freuen uns sehr, dass die einzige gemeinsame wissenschaftliche und öffentliche Bibliothek im deutschen Sprachraum nach dem Lockdown nun wieder im Vollbetrieb läuft. Das Aushängeschild unserer Stadt wurde gerade bei den zivilen Leserinnen und Lesern in den letzten Wochen schmerzlich vermisst. Vor allem im Sommer ist das Lesen ja sehr beliebt und kann nun auch in der 'Bibliothek im Zentrum' wieder uneingeschränkt genossen werden", so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Zweiter Vizebürgermeister Rainer Spenger.

Rückkehr ins Lese-Paradies

Eine Ausleihe war zwar bereits in der vergangenen Woche möglich, aber die Bibliothekskundinnen und –kunden vermissen die Bibliothek mittlerweile als Ort, an dem man in Ruhe lesen und lernen oder auch Zeit mit den Kindern beim Schmökern und Spielen verbringen kann. „Wir haben in den letzten Wochen eine Vielzahl an telefonischen Anfragen bekommen, wann wir wieder öffnen können. Das zeigt, wie sehr die Bibliothek im Zentrum in den wenigen bisherigen Monaten ihres Bestehens den Leuten in Wiener Neustadt ans Herz gewachsen ist“, freut sich Bibliotheksleiterin Marion Götz.

Ab 23.6. wird es wieder möglich sein, sich am Bibliotheksareal inklusive Kirchenschiff frei zu bewegen und sich auch auf den Leseplätzen niederzulassen. Die Hygieneregeln und der Mindestabstand von einem Meter sind dabei weiter einzuhalten. Sofern dieser Abstand eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Hier setzt die Bibliothek vor allem auf die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden, weshalb keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch die Empfehlung der „Bücherquarantäne“ wurde aufgehoben, Bücher dürfen also direkt nach der Nutzung wieder zurück ins Regal gestellt werden.

Und auch über neuen Lesestoff dürfen sich Besucherinnen und Besucher freuen: Während des Lockdowns wurden fast 1.000 neue Bücher angekauft, die jetzt darauf warten, ausgeliehen und gelesen zu werden.

5. Mai: Erste Präsenz-Prüfungen in der Arena Nova

In den letzten Wochen haben sich Studierende im ganzen Land langsam aber sicher an Online-Prüfungen gewöhnt. Aufgrund der hohen Flexibilität und ausreichend technischen Möglichkeiten konnte die Fachhochschule Wiener Neustadt so sicherstellen, dass Studierende trotz Ausgangsbeschränkungen nicht an ihrem Fortkommen im Studium gehindert werden. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit der Fachhochschule mit der Arena Nova können nun wieder erste Präsenz-Prüfungen abgehalten werden.

Ein ungewohntes Bild wird die Studierenden aus dem Studiengang Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am heutigen Dienstag erwarten, wenn sie zur Prüfung in „Anatomie & Physiologie“ antreten. Es sind die ersten Prüfungen seit den Ausgangsbeschränkungen in Österreich, die mit physischer Präsenz der Prüflinge verbunden sind. Insgesamt werden 90 Studierende zur Prüfung erwartet, aufgeteilt auf mehrere Hallen stehen für jede Person rund 30 Quadratmeter zur Verfügung. Somit beträgt der Abstand das 2-3-fache des geforderten Mindestabstands in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen. In den kommenden Tagen und Wochen sollen weitere Prüfungen aus allen anderen Fakultäten der Fachhochschule folgen.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen

Um Studierende und Aufsichtspersonal bestmöglich zu schützen, werden von der Fachhochschule Wiener Neustadt hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Für alle Personen, die sich in der Arena Nova befinden, ist verpflichtend ein Mund-Nasenschutz zu tragen – sollte jemand über keine solche Maske verfügen, werden Schutzmasken einmalig und kostenlos von der Fachhochschule zur Verfügung gestellt. Vor Betreten des Gebäudes ist außerdem ausnahmslos eine Händedesinfektion vorgeschrieben. Um einen kontrollierten Zugang zum Gebäude zu gewährleisten, wurde eigens ein Zugangssystem für Ein- und Ausgangsbereiche ausgearbeitet, die Studierenden bekommen vor den Prüfungen passende Gebäude- und Sitzpläne elektronisch zugestellt. Demnach bekommt jede Person genaue Zugangsdaten mit dem exakt vorgesehenen Sitzplatz.

Event-Expertise für Prüfungsbetrieb

„Mit all diesen Maßnahmen soll vor allem eines erreicht werden – die Wiederaufnahme eines Präsenz-Prüfungsbetriebs bei gleichzeitig höchstmöglicher Sicherheit und Hygiene für alle Beteiligten. Unser Ziel, einen verzögerungsfreien Studienfortschritt und bestmöglichem Schutz für unser aller Gesundheit zu ermöglichen, hoffen wir dadurch erreichen, so Peter Erlacher, COO der FH Wiener Neustadt. Bei der Konzepterstellung für die kommenden Prüfungen wurde verstärkt auf die Event-Expertise der Arena Nova gesetzt – dort hat man seit Jahren viele und wertvolle Erfahrungen gesammelt und konnte so wertvolle Hilfe in der Planung leisten. In Kooperation mit den Fakultätsleitungen der Fachhochschule konnte so ein Detailprüfungskonzept erarbeitet werden, das alle eventuellen Gefahren und Herausforderungen berücksichtigt. Auch auf die wertvolle Expertise des Gesundheitsamtes der Stadt Wiener Neustadt wurde bei den Planungen zurückgegriffen.

28. April: Bibliothek im Zentrum: Ausleihe wieder möglich

Für Studierende der Fachhochschule Wiener Neustadt und all jene Menschen, die sich die freie Zeit während der Ausgangsbeschränkungen vor allem mit Lesen vertreiben, gibt es nun gute Nachrichten: In der Bibliothek im Zentrum am City Campus der Fachhochschule ist das Entlehnen von vorbestellten Medien ab 4. Mai wieder möglich.

Bücher und andere Medien sind in der aktuellen Phase nicht nur für Studierende beim Schreiben von Seminar- oder Abschlussarbeiten, sondern auch für Menschen, die sich die Freizeit mit dem Lesen neuer Bücher oder dem Konsum anderer Medien vertreiben möchten, ein begehrtes Gut. In den letzten Wochen war die Ausleihe von Medien praktisch nicht möglich, da die Bibliotheken geschlossen waren – pünktlich zu einigen Lockerungen, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, öffnet die Bibliothek im Zentrum am City Campus ab 4. Mai aber auch wieder seine Tore.

Die Vorbestellung der Medien erfolgt ab sofort entweder online (https://wn.on.worldcat.org) oder telefonisch (Montag bis Freitag von 10:00 – 14:00 unter der Vorbestell-Hotline 02622/89084/134), die Abholung der Medien ist von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr möglich. Am Servicepoint der Bibliothek im Zentrum können Nutzerinnen und Nutzer die vorbestellten und von der Bibliothek im Zentrum bereitgestellten Medien kontaktlos via Selbstausleihe ausleihen.

Weiterhin erhöhte Schutzmaßnahmen

Da der Schutz der Gesundheit weiterhin oberstes Gebot ist, besteht beim Betreten der Bibliothek absolute Mund- und Nasenschutzpflicht mittels selbst mitgebrachter Masken. Zudem ist der Zutritt nur einzeln und unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes von mindestens 1,5 Meter möglich. Detaillierte Informationen zu den Schutzmaßnahmen bekommen Bibliotheksnutzerinnen und –nutzer direkt am Eingang der Bibliothek.

Ausgeliehene Medien können in dafür vorgesehene Rückgabekästen vor dem Eingang deponiert werden – damit wird sichergestellt, dass es bei der Rückgabe von Medien zu keinem Kontakt kommt. Da alle retournierten Medien in eine einwöchige Quarantäne kommen, bevor sie weitergegeben werden, erfolgt die Rückbuchung von dem jeweiligen Bibliothekskonto etwas später als gewohnt.

Eine weitere wichtige Information für alle Personen, die in den kommenden Tagen an die Bibliothek im Zentrum kommen: Der Zugang zur Bibliothek im Zentrum ist bis auf Weiteres ausschließlich von der Schlögelgasse aus möglich.

15. März: Schließung aller FH-Standorte und Bibliotheken

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns dazu entschlossen, den FH internen Betrieb auf das absolute Minimum zurückzufahren. Die Fachhochschule Wiener Neustadt hat ab Montag, 16. März an allen Standorten durchgehend geschlossen, Online- und Telefonservices bleiben aber selbstverständlich aufrecht. Der Bibliotheksbetrieb wird gänzlich eingestellt, physische Entlehnungen sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich.

Wir bieten eine umfangreiche Online Bibliothek und empfehlen unseren Studierenden und KollegInnen ausdrücklich die Benutzung der e-Medien. Alle e-Medien sind von zu Hause aus zugänglich und hier recherchierbar.

Unser Tipp: Nutzen Sie das kostenfreie digitale Angebot der NOE-Books. Als Ergänzung zu den wissenschaftlichen Medien der FH Bibliothek finden Sie hier Belletristik, Krimis, Romane, Kochbücher, Hörbücher und viele andere Medien, die zu Ihrer Entspannung und Unterhaltung beitragen können. Sollten Sie noch kein NOE-Book-Konto haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an bibliothek@fhwn.ac.at und wir schalten Sie frei.

Unterstützung zur Benützung von e-medien geben wir gerne von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr telefonisch unter 02622/89084/134 oder per Mail unter bibliothek@fhwn.ac.at.

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.bibliothekimzentrum.at.

Über Neuigkeiten betreffend dem Lehrbetrieb in den einzelnen Studiengängen werden die Studierenden von ihren Studiengangsleitungen am Laufenden gehalten, Studierende, Bewerberinnen und Bewerber sowie Bibliotheksnutzerinnen und –nutzer werden außerdem gebeten, sich regelmäßig über die offiziellen FH-Kanäle (Website und Social Media Kanäle) zu informieren.

Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf (aus heutiger Sicht jedenfalls bis nach Ostern).

Versuchen wir in dieser herausfordernden Zeit Zusammenhalt zu zeigen, und unterstützen wir durch unser Verhalten die Absicht der Bundesregierung sowie der Behörden.

Jeder von uns kann durch das eigene Verhalten einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Eindämmung der exponentiellen Verbreitungsrate leisten!

Wir wünschen Ihnen für die kommenden Tage viel Kraft und Zuversicht!

Ihre Hochschulleitung

14. März: Absage alle Präsenztermine zu Aufnahmeverfahren

Aktuelle Information der Hochschulleitung für Bewerberinnen und Bewerber:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen der Bundesregierung haben wir uns dazu entschlossen, keine Präsenztermine zu Aufnahmeverfahren in den kommenden Wochen bis nach Ostern abzuhalten. Sofern möglich, wollen wir Sie einladen, Ihr Aufnahmegespräch über Skype durchzuführen. Mit dieser Maßnahme möchten wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und dazu beitragen, die sozialen Kontakte zu reduzieren. Es steht Ihnen selbstverständlich offen, Ihren Aufnahmetermin zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort nachzuholen – Ihre Bewerbung bleibt aufrecht.

Sobald sich die Lage ändert und wir neue Termine festsetzen können, werden wir diese allen betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig per E-Mail bekanntgeben. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht stehende tun, um allen ein den Umständen entsprechendes bestmögliches Service zu bieten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Person für die Aufnahme in den Study Services.

Ihre Hochschulleitung

13. März: Präsenzstudienbetrieb ab sofort eingestellt

Aktuelle Information der Geschäftsführung für die Studierenden der FH Wiener Neustadt:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns dazu entschlossen, den Präsenzstudienbetrieb ab 13. März vorübergehend einzustellen.

Es gibt nach wie vor keinen Fall einer bestätigten Coronaviruserkrankung an einem unserer Standorte. Wir wollen die Behörden allerdings bei ihrer Absicht den Virus einzudämmen bestmöglich unterstützen, und ersuchen Sie deshalb ab sofort zu Hause zu bleiben und Ihre sozialen Kontakte auf ein absolut minimal erforderliches Maß zu beschränken. Ihre Studiengangsleitung wird Ihnen in den nächsten Tagen konkrete Anweisungen/Empfehlungen zum weiteren Studienablauf mitteilen. Wir konzentrieren all unsere Kräfte darauf, Ihnen Ihren angestrebten Studienerfolg in der der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen!

12. März: Information zum Bibliotheksbetrieb

Die Hochschulbibliothek und die „Bibliothek im Zentrum“ sind ab Freitag, den 13.3. bis voraussichtlich 15.4. geschlossen. Das betrifft das gesamte Bibliotheksareal (inkl. Lesesaal, Galerien, die Lernkojen etc.), die Bibliothek am Campus 1 (ausgenommen Eingangsbereich) sowie die Bibliothek am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt. Während der Schließzeit werden ausgeliehene Medien automatisch verlängert.

Um für unsere Studierenden und MitarbeiterInnen der FHWN das unter den gegebenen Umständen bestmögliche Service zu bieten, halten wir einen Ausleihbetrieb an den Standorten in Wiener Neustadt (City Campus: Servicepoint, Campus 1: Bibliothek) und Wieselburg (Frontdesk) aufrecht. Die gewünschten Bücher müssen online vorbestellt werden, sobald sie bereitgestellt sind, wird der Vorbesteller/die Vorbestellerin per Mail benachrichtigt. Die Abholung der Bücher ist jeweils von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr möglich. Der Büchertransport zwischen den Bibliotheken in Wieselburg und Wiener Neustadt wird für die Zeit der Schließung ausgesetzt. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Online-Vorbestellungen.

Da das Coronavirus auf Papier mehrere Tage überleben kann, kommen die Bücher nach der Rückgabe in Quarantäne, bis sie wieder ausgeliehen werden. Sollte es diesbezüglich zu Verzögerungen bei der Ausleihe kommen, ersuchen wir um Verständnis.

Wir haben eine umfangreiche Online Bibliothek und empfehlen unseren Studierenden und KollegInnen ausdrücklich die Benutzung der e-Medien.

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden dazu aufgefordert, die Entlehnung von Büchern auf das absolut notwendige Ausmaß zu reduzieren.

Alle e-Medien sind von zu Hause aus zugänglich und hier recherchierbar: https://wn.on.worldcat.org/dis... bzw. https://www.fhwn.ac.at/hochsch...

Unterstützung zur online Recherche geben wir gerne von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr:

Wiener Neustadt: telefonisch unter 02622/89084/134 oder per Mail unter bibliothek@fhwn.ac.at.

Wieselburg: telefonisch unter 07416/53000/242 oder per Mail unter elke.gosch@amu.at

12. März: Verfügbarkeit von Räumlichkeiten an der Fachhochschule Wiener Neustadt

Neben der Einstellung des Präsenzlehrbetriebs an der Fachhochschule sind ab 16. März an allen Standorten der FHWN auch alle Hörsäle, Seminarräume und sonstige Lehrflächen nicht mehr zugänglich. Wir bitten alle Studierenden, zu Hause zu bleiben und erforderliche Meetings über digitale Kanäle abzuwickeln.

10. März: Update Einstellung des Präsenzlehrbetriebs

Aktuelle Information der Hochschulleitung:

Aufgrund eines behördlichen Erlasses wird ab Montag, den 16. März an allen österreichischen Hochschulen der Präsenzlehrbetrieb vorübergehend eingestellt.

Die Fachhochschule Wiener Neustadt steht derzeit in ständiger Abstimmung mit Behörden und zuständigen Stellen, und wird Betroffene über weitere Schritte und Maßnahmen (z.B. Online-Lehrbetrieb, Aufnahmeprüfungen, Terminverschiebungen etc.) ehestmöglich informieren.

Sämtliche seitens der FH Wiener Neustadt bis Anfang April geplanten Freiluft-Veranstaltungen mit mehr als 500 Gästen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 100 Gästen sind abgesagt.

Wir werden Sie an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen am Laufenden halten.

6. März: Update BMBWF

Das BMBWF hat eine weitere Präzisierung der Vorgehensweise nach Auslandsaufenthalten in „Risikogebieten“ erarbeitet, die wir wie folgt umsetzen:

Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nebenberuflich Lehrende, die aus den von der WHO benannten Risikogebieten (zur Zeit: Hongkong, Japan, Südkorea, Iran, Singapur, China, und den italienischen Regionen Lombardei, Venetien, Piemont und Emilia-Romagna) zurückkehren, werden aufgefordert, während der ersten 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Gebieten ihre sozialen Kontakte freiwillig stark zu reduzieren und während dieser 14 Tage nicht an Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nebenberuflich Lehrende, die in diesem Zeitraum in der Lehre tätig sein sollten, bedeutet das: Kontaktaufnahme mit den Study Services und Verschiebung der geplanten LV. Das Ersuchen, in diesem Zeitraum der Lehre fernzubleiben, hat keine Auswirkung auf die sonstigen Pflichten aus einem laufenden Dienstverhältnis, sofern keine u.a. Krankheits-Symptome auftreten.

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht werden betroffene Studierende gebeten, sich bei der für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Person abzumelden. Diese wird falls erforderlich eine Verschiebung der Abgabefristen und Prüfungstermine bei der Studiengangsleitung anregen.

Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter melden Sie sich bitte mit dieser Begründung bei der für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Person ab. Diese wird falls erforderlich eine Verschiebung der Abgabefristen und Prüfungstermine bei der Studiengangsleitung anregen.

Relevante Fragen für Selbstcheck:

  • Waren Sie in den letzten 2 Wochen im Iran, China, Südkorea oder einen anderen Staat bzw. Region, wofür aktuell eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums besteht?
  • Hatten Sie Symptome entwickelt oder zeigen Sie derzeit Anzeichen einer Erkrankung?
  • Falls Sie in einem der genannten Länder waren: Seit wann sind Sie wieder in Österreich? Sind Sie bereits 2 Wochen oder länger in Österreich?
  • Sofern Sie noch nicht 14 Tage in Österreich sind, bitten wir Sie, vorerst von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen abzusehen und sehr aufmerksam auf etwaige Symptome zu achten.
  • Bei Fragen oder einer Unsicherheit, ob Sie erkrankt sind, steht Ihnen die Hotline 1450 zur Verfügung.
  • Wenn Sie Symptome zeigen, gehen Sie bitte keinesfalls zu einem Arzt, sondern rufen die Nummer 1450, wo Sie aller weiteren Informationen zur Vorgangsweise erhalten.

3. März: Update der Sanitätsdirektion des Landes NÖ

Es wurden nun erweiterte Maßnahmen zur Prävention erlassen:

Mitarbeiter*innen oder Studierende, welche in den letzten 14 Tagen aus Risikogebieten zurückgekehrt sind UND Symptome aufweisen (Informationsblatt Land NÖ - siehe Downloads), sollen nicht am Hochschulbetrieb teilnehmen, zu Hause bleiben und entsprechend der Beilage die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 zur weiteren Abklärung kontaktieren.

Liste der aktuellen Risikogebiete

Für betroffene Angestellte: Bitte eine entsprechende Krankmeldung wie üblich an den Vorgesetzten und die Personalabteilung schicken, zusätzlich mit dem Hinweis, dass es sich um eine Abklärung in Zusammenhang mit Coronavirus-Symptomen handelt.

Für Studierende und nebenberuflich Lehrende: Wir bitten um eine entsprechende kurze Information, damit wir unsererseits die Behörden verständigen können.

28. Februar: Informationen zum Coronavirus

Die Fachhochschule Wiener Neustadt steht in engem Kontakt mit den entsprechenden Behörden, welche die Situation bewerten. Bisher wurden keine besonderen Maßnahmen empfohlen oder vorgeschrieben. Sollte es zu Maßnahmen kommen, werden wir diese hier bekanntgeben.

Nach bisher vorliegenden Informationen besteht die Möglichkeit einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch eine Tröpfchen- oder Schmierinfektion. Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch ist relativ gering und liegt nach derzeitigem Informationsstand etwas höher als jenes der Influenza. Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind unter anderem Fieber, Halsschmerzen, Husten, Atembeschwerden. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, Nierenversagen und vor allem, wenn schwere andere Erkrankungen bereits bestehen, den Tod verursachen. Am meisten treten milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) auf.

Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an die österreichische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen).

AGES Infoline Coronavirus: 0800 555 621 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr)

Wie kann man sich vor Coronaviren schützen?


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